Gericht: Wurden zwei Mädchen sexuell belästigt?
Hat ein 53-jähriger Mann aus dem Landkreis zwei minderjährige Mädchen auf den Mund geküsst?
Wegen sexueller Belästigung zweier minderjähriger Mädchen wird einem 53 Jahre alten Mann aus dem Landkreis am Amtsgericht Neuburg der Prozess gemacht. Der Imbiss-Besitzer bestreitet die Vorwürfe vehement und die Verteidigung zweifelt an der Glaubwürdigkeit der noch sehr jungen Zeugen.
Eigentlich sieht sich der Angeklagte als Wohltäter der 16 und 14 Jahre alten Mädchen. Er habe ihnen zu essen gegeben, obwohl sie kein Geld hatten und ihnen bei familiären und schulischen Problemen geholfen, schilderte der 53-Jährige vor Gericht das Verhältnis zu den beiden Kindern, die fast täglich in seinem Laden verkehrten und sich vom Sehen kannten. Die 16-Jährige hatte er sogar einmal nachts von Ingolstadt abgeholt, als sie aus ihrer Wohngruppe ausgerissen war, und hatte sie bei sich übernachten lassen. Manchmal hatte das Mädchen auch im Imbiss ausgeholfen. Und einmal, so erzählte die 16-Jährige vor Gericht, habe der Angeklagte sie auf den Mund geküsst, obwohl sie ihm gesagt habe, dass sie das nicht wolle. Der Mann soll von ihr auch ein weiteres Mal einen Kuss gefordert haben. Die 16-Jährige weigerte sich aber. Dennoch verkehrte das Mädchen weiterhin in dem Laden. Auch, nachdem sie von dem Mann im Januar 2019 für zwei Monate Hausverbot erteilt bekam, weil sie von der Schule geflogen war und sich mehr um ihre schulische Ausbildung kümmern sollte.
Anzeige gegen den Mann wegen sexueller Belästigung
Erst als die 14-Jährige Anzeige wegen sexueller Belästigung erstattet hatte, machte auch die 16-Jährige Angaben bei der Polizei. Der Angeklagte beteuerte dagegen, dass er das Mädchen nur zur Begrüßung auf die Wangen geküsst habe, nie auf den Mund. Die damals 13-Jährige hatte laut ihrer Aussage bei der Polizei in dem Imbiss Kaffee für einen Gast gekocht, als der Angeklagte auf sie zugekommen war und sie mit beiden Händen an der Hüfte zu sich herangezogen haben soll. Dabei soll er versucht haben, das Mädchen ebenfalls zu küssen. Als die 13-Jährige zu weinen begann und sich wegdrehte, habe er sie losgelassen. Das Kind hatte die Sache noch am gleichen Tag ihren Eltern erzählt und Anzeige erstattet. Der 53-Jährige bestreitet auch diesen Vorfall. Laut seiner Version hatte ihn die damals 13-Jährige mehrmals beklaut. Sie hatte Kunden abkassiert, das Geld aber nicht weitergegeben. Er hatte ihr daraufhin Hausverbot erteilt und wollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Aus Angst vor den Konsequenzen, so der Angeklagte, habe ihn das Mädchen „30 bis 40 Mal“ küssen wollen. Er habe sie jedoch weggeschubst. Per Handy habe die 13-Jährige ihm auch geschrieben, dass sie ihn liebe. Von einer Anzeige habe er abgesehen.
Die heute 14-jährige Schülerin hatte vor Gericht gravierende Erinnerungslücken, obwohl sich beide Taten erst Anfang dieses Jahres ereignet haben sollen. Verteidigerin Petra Schleer-Leitmayr wollte daher die Glaubwürdigkeit der Zeugin testen. Die 14-Jährige bestritt in der Verhandlung, in dem Laden auch verkauft und Geld abkassiert zu haben. Die Anwältin legte dem Gericht jedoch mehrere schriftliche Zeugenaussagen vor, die dies bestätigten. Deshalb unterbrach Amtsrichter Gerhard Ebner die Verhandlung bis zum 26. November, um diese Zeugen zu der Sache zu hören.
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