Da geht's um die Wurst: Metzger und Ex-Chef treffen sich vor Gericht
Ein Metzger hat vor dem Arbeitsgericht in Ingolstadt gegen seinen ehemaligen Chef geklagt. Der Mann fordert einige tausend Euro Lohn. Am Ende gab es einen Vergleich.
Mehr als 15 Jahre war ein Mann bei einer Metzgerei im Kreis Neuburg-Schrobenhausen beschäftigt. Jetzt trafen der Metzger und sein ehemaliger Chef am Arbeitsgericht in Ingolstadt aufeinander. Es ging um einige tausend Euro Gehalt, die der Kläger vom einstigen Inhaber der Metzgerei gefordert hat, und um die Frage, wie intensiv sich ein Mitarbeiter nach einer Kündigung um einen neuen Job bemühen muss. Am Ende einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich.
Die Traditionsmetzgerei wurde von einem anderen Unternehmen übernommen
Die Metzgerei war ein Traditionsunternehmen, doch nach Jahrzehnten hatte sich der Inhaber entschieden, den Betrieb aufzugeben. Zu viel Arbeit, zu viel Bürokratie, zu wenig Fachkräfte. Zuletzt gab es neben den Mitarbeitenden, die hinter der Theke standen, noch sieben Metzger. Sie alle wollte der neue Inhaber, der mehrere Filialen in der Region betreibt, übernehmen.
Die Beschäftigten im Verkauf blieben weiterhin in der Metzgerei-Filiale - jetzt unter neuem Namen - angestellt, doch bei den Metzgern gestaltete sich eine Weiterbeschäftigung komplizierter. Denn vor Ort im Kreis Neuburg-Schrobenhausen sollte es künftig keine eigene Schlachtung mehr geben. Geschlachtet wird nur noch am Stammsitz des neuen Unternehmens im Kreis Neumarkt in der Oberpfalz. Und das bedeutet einen einfachen Fahrtweg von 77 Kilometern. Die meisten Metzger suchten sich deshalb einen neuen Arbeitgeber. Manche klagten aber auch, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber ihnen das Gehalt weiterzahlen muss für die Zeit, in der sie nach der Kündigung keinen neuen Job gefunden haben. In einem Fall fand am Donnerstag die Verhandlung vor der Ingolstädter Kammer des Arbeitsgerichts München statt.
Die Metzgerei im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde im März 2023 übergeben
Ebenso wie den anderen Mitarbeitenden war dem Kläger im März 2023, als die Betriebsübergabe stattfand, gekündigt worden. In der folgenden Zeit, so erklärte er es vor Gericht, habe er keine andere Arbeitsstelle gefunden. Deshalb wollte er seinen Lohn vom Ex-Arbeitergeber für die Zeit bis Ende September bezahlt bekommen. Das Angebot der neuen Firma hat er ausgeschlagen, auch wenn ihm eine Vier-Tage-Woche und ein Dienstwagen in Aussicht gestellt worden waren. Nicht nur wegen der Entfernung, sondern auch, weil er kurz vor der Rente steht. Das war auch die Begründung der Agentur für Arbeit, warum sie ihm zu keiner neuen Stelle in der Nähe verhelfen konnte. So lautete jedenfalls die Aussage des Mannes in der Verhandlung. Man habe ihm gesagt, "es ist fast unmöglich, Sie zu vermitteln".
Drei Bewerbungen hat der Mann ab Juni schließlich selbst verschickt, das aber nach Aussage von Richterin Camilla Rösch "sehr spät". Von allen hatte er Absagen bekommen. Rösch betonte, dass es durchaus möglich gewesen wäre, dass der Metzger nicht gleich im März oder April, wenn er sich denn sofort nach der Kündigung beworben hätte, einen neuen Job gefunden hätte. Aber eine neue Anstellung in den Wochen darauf sei das durchaus realistisch gewesen. "Es ist davon auszugehen, dass ein enormer Bedarf an Metzgern vorhanden ist", sagte Rösch.
Am Ende einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Der ehemalige Firmeninhaber muss dem Metzger das Gehalt zwischen März und 15. Juli 2023 zahlen. Das sind zweieinhalb Monate weniger, als es sich der Ex-Mitarbeiter erhofft hatte. Rösch hatte allerdings betont, dass der Mann wohl schlechter wegkommen würde, sollte sie ein Urteil fällen. Die Bemühungen, eine neue Stelle zu finden "hätten von Anfang an erfolgen müssen". So willigte er schließlich in den Vorschlag ein.
Im Oktober dieses Jahres will er ganz regulär in Rente gehen, wie er es schon lange geplant hatte.
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