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  3. Neuburg: Zwangsprostitution und Zuhälterei: 22-Jähriger steht in Neuburg vor Gericht

Neuburg
06.07.2023

Zwangsprostitution und Zuhälterei: 22-Jähriger steht in Neuburg vor Gericht

Ein Mann steht vor dem Neuburger Amtsgericht, weil er Frauen zur Prostitution gedrängt hat.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Ein Mann holt Frauen aus Osteuropa nach Deutschland und drängt sie zur Prostitution. Vor dem Neuburger Amtsgericht wird sein Fall verhandelt.

Sie waren teilweise gerade erst 18 Jahre alt, haben kein Wort Deutsch verstanden und wurden mit falschen Versprechungen aus ihrer Heimat gelockt. Mehrere Frauen sind von einer Bande aus dem Raum München zur Prostitution gezwungen worden, ein Mann aus dieser Gruppe stand nun vor dem Neuburger Amtsgericht. Vor etwa zwei Jahren begann er mit der Zuhälterei. 

Die Anklageschrift, die von Staatsanwalt Jochen Metz vorgetragen wurde, erstreckte sich über mehrere Seiten. Die Vorwürfe darin schwerwiegend: Anfang 2021 soll eine mehrköpfige Bande den Plan geschmiedet haben, Frauen aus dem Ausland, vorwiegend aus Osteuropa, nach Deutschland zu locken und zur Prostitution zu drängen. Auch der Angeklagte, dessen Fall in Neuburg verhandelt wurde, war damals im Alter von 19 Jahren beteiligt.

Den Frauen wurden teils falsche Versprechungen gemacht, andere wurden mit der Masche sogenannter Loverboys getäuscht, bei der dem Opfer ein Liebesinteresse vorgespielt wird, um dieses schließlich zur Prostitution zu überreden. Außerdem erhielten die Frauen nur 50 Prozent des Erlöses, den Rest mussten sie an die Zuhälter abgeben. Auch die Hotelkosten, die für die sexuellen Dienste mit den Kunden anfielen, mussten die Frauen selbst tragen. Die Bandenmitglieder stellten von den Geschädigten Inserate ins Netz und vereinbarten die Termine mit den Freiern. Bei Preis und Ort hatten die Frauen selbst kein Mitspracherecht, von den Bandenmitgliedern wurden sie zu den jeweiligen Hotels gefahren. Alle in Neuburg verhandelten Fälle der Prostitution fanden im Landkreis Pfaffenhofen statt.

22-Jähriger wegen Zuhälterei vor Neuburger Gericht

Vorgeworfen wurde dem heute 22-Jährigen aus München, im Zeitraum zwischen März 2021 und Juni 2022 in mehreren Fällen die zur Prostitution angeworbenen Frauen zu den Treffen mit den Freiern gefahren zu haben. Außerdem soll er in einem Fall eine der Betroffenen mit Gewaltanwendung und Drogen dazu gebracht haben, sich weiter zu prostituieren, obwohl sie dies entschieden abgelehnt habe. Damit hätte er sich laut Anklage der Zwangsprostitution und Zuhälterei in mehreren Fällen strafbar gemacht.

Der Angeklagte selbst äußerte sich zunächst nicht zur Tat, ließ aber von seinem Verteidiger Michael Pösl eine Erklärung vorlesen. Darin gestand er, dass er an den Bandenmachenschaften beteiligt war und die Frauen zu den Hotels brachte, wo die Freier auf sie warteten. Dass er dabei Drogen oder Gewalt einsetzte, stritt der Angeklagte ab.

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Die anderen Mitglieder der Bande habe der Angeklagte im Restaurant seiner Mutter kennengelernt. Er habe eine freundschaftliche Basis aufgebaut und sei von deren "coolem Lifestyle", also der Lebensart, beeindruckt gewesen. "Er ist da so reingewachsen", meinte Pösl. Dennoch müsse man dem jungen Mann vorwerfen, dass er zum Tatzeitpunkt die genauen Umstände kannte, wusste, was geplant war und was seine Aufgabe dabei war. "Wieso lässt man sich auf so etwas ein?", fragte Jugendrichter Gerhard Ebner. Auf diese Frage konnte ihm der Angeklagte keine Antwort geben.

Neuburger Amtsgericht verhandelt Zuhälterei und Zwangsprostitution

Durch Ermittlungen der Kriminalpolizei Ingolstadt war die Gruppe um den Angeklagten entdeckt worden, die Beschuldigten waren nach Ingolstadt gebracht und dort vernommen worden. Seit Juli 2022 befand sich der Angeklagte daher auch in Untersuchungshaft. Dort sei er auch von der Jugendgerichtshilfe besucht worden. Laut Aussage einer Vertreterin, die zur Verhandlung geladen wurde, habe man bei dem Angeklagten keine schädlichen Neigungen feststellen können und rate daher zu einer Bewährungsstrafe.

Darauf plädierten auch Staatsanwalt Metz und Rechtsanwalt Pösl. Letzterer forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, Metz sprach sich für ein Jahr und zehn Monate aus. Beide forderten zudem, dem Angeklagten eine Schadenszahlung in Höhe von insgesamt 4200 Euro aufzuerlegen, diese Summe habe er durch die Prostitution der Frauen eingenommen. "Die Drecksarbeit muss die Prostituierte machen und er hält die Hand auf", begründete Metz die Forderung.

Richter Ebner entschied sich für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und acht Monaten. Als Begründung für diese Entscheidung gab Ebner die lange Haftzeit an, die bereits hinter dem Angeklagten liege. Die 4200 Euro müsse er zurückzahlen. "Sie haben massive Straftaten begangen. Da haben sie ein lukratives Geschäft entdeckt, wo die Herrschaften mit dem Porsche vorfahren und feine Kleidung tragen." Jeden Tag würden laut Ebner zwei Millionen Männer zu Prostituierten gehen, aber "es geht gar nicht, dass Frauen dafür ausgebeutet werden". 

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