Totes Kind in Bopfingen: Lange Haftstrafe für den Angeklagten
Totschlag und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen lautet das Urteil im Prozess um einen toten Buben in Bopfingen: So begründet es der Vorsitzende Richter.
Der Angeklagte im Prozess um den toten Buben aus Bopfingen ist wegen Totschlags in Tateinheit mit der schweren Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch schildert, dass die Kammer „nicht den Hauch eines Zweifels“ an der Täterschaft des Angeklagten habe.
Da sei zunächst die Zeit: Zwar habe es schon früher Gewalt in der Familie gegeben, aber vom früheren Partner der Mutter. Von ihr selbst oder anderen Kindern sei zu keinem Zeitpunkt von Gewalt berichtet worden. Die Verletzungen seien aufgetreten, als der neue Partner der Mutter, der 33-Jährige, in die Familie kam.
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