Kleine Geschenke sind erlaubt
Wenn Mitarbeiter von Firmen oder Behörden Präsente kriegen, ist der Grad zwischen Dankbarkeit und Bestechung schmal. Gegen selbst gemachte Plätzchen hat aber niemand etwas
Nördlingen/Donauwörth Weihnachten ist noch nicht ganz da, doch die Zeit des Schenkens hat längst begonnen: Viele Menschen nutzen die Adventswochen, um sich mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu bedanken – beim Postbeamten, beim Bankberater oder bei den freundlichen Mitarbeitern ihrer Krankenkasse. Doch was als nette Geste gedacht ist, kann in Behörden oder Unternehmen schnell als Vorteilsnahme gedeutet werden.
Um diesen Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen, gibt es etwa bei der AOK strenge Richtlinien, wie Mitarbeiter mit Geschenken umgehen sollen. „Alles, was in die Hofierung hineingeht, nehmen wir nicht an“, erklärt Direktor Johannes Hiller. Anders sieht es mit kleinen Aufmerksamkeiten aus Dankbarkeit aus: Sofern sie nur einen geringen Wert besitzen, dürfen die Kassenmitarbeiter sie behalten – Plätzchen zum Beispiel, Kalender oder Kugelschreiber. Dennoch kommt es laut Hiller gerade vor Weihnachten ab und zu vor, dass auch größere Pakete in der AOK-Geschäftsstelle abgegeben werden. „Als zum Beispiel eine Kiste Wein hier ankam, haben wir sie postwendend zurückgeschickt“, erinnert sich der Direktor. Meist bekomme man vom Absender danach nie wieder etwas, weiß Hiller aus Erfahrung. Präsente, die „allgemein verwertbar“ sind, gibt die AOK darüber hinaus an die gemeinnützige Tafel weiter.
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