B 25: Artenschutz kontra Straßenbau
Weil sich der Greifvogel im Bereich der Kreuzung nach Grosselfingen und Balgheim aufhält, sind Brücke und Unterführung vom Tisch. Wie es jetzt weitergeht.
Wird dem Artenschutz in Deutschland besonders beim Bau von Infrastrukturprojekten eine viel zu hohe Relevanz beigemessen? Kann es sein, dass die Wiesenweihe eine solche Bedeutung einnimmt und sogar das Staatliche Bauamt bei den Planungen zum Ausbau eines überörtlichen Verkehrsweges vor Rätsel stellt? Beim dreispurigen Ausbau der Bundesstraße 25 zwischen Möttingen und Nördlingen ist das offensichtlich so. Weil sich der streng geschützte Greifvogel im Bereich der Abzweigungen nach Grosselfingen und Balgheim aufhält, ist dort nach derzeitigem Stand weder eine zunächst vorgesehene Brücke noch eine Unterführung wegen der massiven artenschutzrechtlichen Bedenken durchsetzbar.
Wie berichtet, führte dieser Umstand mittlerweile zu neuen Überlegungen beim Staatlichen Bauamt in Augsburg. Brücke und Unterführung sind derzeit vom Tisch. Vielmehr solle der Abschnitt von der Nord-Ost-Umgehung bei Nördlingen bis zum Kreuzungsbereich Grosselfingen/Balgheim in einem ersten Schritt dreispurig ausgebaut werden. Ist dieser fertig, soll es nach einem vorherigen Planfeststellungsverfahren dreispurig weiter bis auf Höhe des Möttinger Gewerbegebietes gehen. Die Kreuzung selbst bleibt weitgehend unverändert.
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