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07.02.2008

Bestechungsvorwurf muss widerrufen werden

München/Wallerstein (-fd-) - In einem Rundschreiben an alle Mitarbeiter seines Unternehmens hatte Fürst Moritz zu Oettingen-Wallerstein den nordschwäbischen Korrespondenten des Bayrischen Rundfunks (BR), Oliver Christa (Donauwörth), der Bestechung bezichtigt. Jetzt muss er bis zum 15. März, ebenfalls in einer Hauspost, diese Behauptung widerrufen.

Vergleich geschlossen

Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor der 30. Zivilkammer des Landgerichts München I. Sie endete mit einem Vergleich, der den genannten Widerruf enthält und eine Unterlassungserklärung des Fürsten. Der BR verzichtete im Gegenzug auf eventuellen Schadensersatz. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der BR und Christa zehn Prozent, der Fürst die restlichen 90.

Der Streit zwischen dem Sender und dem Journalisten einerseits und dem Fürsten andererseits hatte seine Grundlage in Christas Berichterstattung über die Schließung des Wallersteiner Felsens (wir berichteten).

Kein Geld angeboten

Fürst Moritz unterstellte dem Hörfunkjournalisten, der habe versucht "Mitarbeitern unseres Hauses eine bestimmte Summe anzubieten, um auf diesem Wege diskrete Details über das Privatleben und das Geschäftsgebaren der fürstlichen Familie in Erfahrung bringen zu können". Vor der 30. Zivilkammer des Landgerichts München I konnte diese Behauptung allerdings nicht bewiesen werden. Im Gegenteil, eine Zeugin, die die Vorwürfe bestätigen sollte, erklärte, dass ihr Christa kein Geld angeboten habe.

Gespräch gesucht

Während für den Fürsten, wie er gegenüber den Rieser Nachrichten erklärte, die Angelegenheit mit dem daraufhin ausgehandelten Vergleich erledigt sei und er zu Details nicht Stellung nehmen möchte, ist Christa "erleichtert und sehr zufrieden" mit dem Ausgang. Schließlich sei es um seinen Ruf als Journalist gegangen, da habe er sich so einen unberechtigten Vorwurf nicht gefallen lassen können.

Das sah auch der BR so, wie Christas Chef, Josef Böck, Leiter der Schwabenredaktion, den RN bestätigte. Der wollte allerdings zunächst die ganze Angelegenheit "auf möglichst niedrigem Level" regeln.

Dr. Carsten Wulff aus der juristischen Direktion des BR nahm deshalb als Unbeteiligter mit dem Fürsten Kontakt auf. "Wir hofften auf Einsicht und eine Richtigstellung", so Böck.

Doch das Gespräch blieb ergebnislos und Oliver Christa und der BR klagten auf Unterlassung.

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