Das Urteil im Ellwanger Totschlags-Prozess wird angefochten
Plus Ein 33-Jähriger wird wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung an einem Buben verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen Rechtsmittel ein.
Für die Richter des Ellwanger Schöffengerichts bestanden keine Zweifel: Weil er einen kleinen Jungen so schwer misshandelt hatte, dass dieser an den Folgen der Verletzungen starb, soll ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Ansbach für 14 Jahre ins Gefängnis. Wie angekündigt, haben die Verteidigerinnen das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft Ellwangen fechtet die Entscheidung des Gerichts nun an. Wie geht es jetzt weiter?
Toter Bub in Bopfingen: Bundesgerichtshof muss Urteil überprüfen
Rückblick: Im Oktober 2021 stirbt ein kleiner Junge im Bopfinger Ortsteil Aufhausen an schwerwiegenden Verletzungen, die den Verdacht der Misshandlung, später sogar des Mordes nahelegen. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen erhob Anklage wegen Mordes mit dem Mordmerkmal niederer Beweggründe gegen den Freund der Mutter. Er führte mit der Mutter des toten Kindes eine Beziehung und betreute das Opfer regelmäßig. Verurteilt wurde der Mann allerdings letztlich wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung. Die Verteidigerinnen hatten zu jenem Zeitpunkt bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Binnen Ablauf der Frist wurde diese auch eingereicht.
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