27-Jähriger vor Gericht: Er wollte, dass ein Kind in einen Schuh uriniert
Plus Ein Mann tauscht mit seiner Internetbeziehung „spezielle Videos“ aus und möchte ihren Sohn einbeziehen – sein „Schuhfetisch“ wird zum Sexualdelikt vor Gericht.
Er wohnt in einem Dorf im Landkreis Donau-Ries, in der „Pampa“, wie es eine Polizistin schildert. Der junge Mann hat eine Freundin, im Jahr 2021 auch noch einen Job – in dieser Hinsicht ist er wie viele junge Männer mit Mitte 20 in der Region. In einer anderen eher nicht: Er führt auch noch eine Internetbeziehung, mit einer Frau, die er nicht persönlich kennt. Im Dezember 2021 fordert er die Mutter dann auf, ihren fünfjährigen Sohn in einen Schuh urinieren zu lassen – jetzt steht er deswegen vor Gericht.
Es ist ein skurriler Fall, den das Schöffengericht in Nördlingen an diesem Mittwoch behandelt. Rechtsreferendar Martin Launer von der Staatsanwaltschaft Augsburg schildert in der Anklage Folgendes: Der heute 27-Jährige führte in den Jahren 2021 bis 2022 per WhatsApp eine Art Internetbeziehung: Er und eine heute 32-Jährige tauschten – einvernehmlich – pornografische Aufnahmen aus, auf denen zu sehen ist, wie in Schuhe uriniert wurde. Im Dezember 2021 fragte der Mann dann die Mutter, ob ihr Sohn nicht einmal vor der Toilette oder Badewanne das auch mache, er würde den Schuh halten. Im Januar 2022 unternahm der Angeklagte noch einmal einen Versuch, doch die Mutter machte das nicht mit. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich durch diese Taten sexuell erregen zu wollen, der Tatvorwurf: versuchte Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.