Cannabis ist jetzt legal – doch was ist beim Autofahren erlaubt?
Plus Der Grenzwert für THC im Blut ist äußerst niedrig. Eine Debatte über eine Anhebung läuft bereits. Die Polizei in Nördlingen rechnet mit mehr Delikten im Drogenbereich.
Wer abends ein Glas Wein oder ein Bier trinkt, der gilt nicht sofort als fahruntauglich - auch wenn schon ab 0,3 Promille Sanktionen drohen, sofern der Fahrer den Verkehr gefährdet oder eine auffällige Fahrweise an den Tag legt. Außerdem gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren genau wie in der Probezeit die 0,0-Promillegrenze. Nun ist Cannabis seit 1. April ebenfalls legal. Doch wer annimmt, dass es deswegen auch eine gewisse Toleranz für THC im Blut gibt, der irrt sich. Zumindest noch nicht. Darauf macht nun die Gebietsverkehrswacht in Nördlingen aufmerksam.
Johannes Ziegelmeir als deren Vorsitzender teilt mit, dass derzeit ein Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milligramm Blutserum gilt. Wird dieser überschritten, so wird man als fahruntauglich angesehen und muss mit einem Fahrverbot und Führerscheinentzug rechnen. Ziegelmeir stellt ein Problem heraus: Es gebe bislang kaum gesicherte und zuverlässige wissenschaftliche Untersuchungen zur Frage, wie schnell sich die THC-Konzentration auf- und wieder abbaue. Anders als beim Alkohol sei dies auch – je nach Mensch und Situation – sehr unterschiedlich und daher kaum oder nicht kalkulierbar.
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