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Berlin
09.09.2011

Terrorverdächtige kommen vielleicht am Freitag frei

In diesem Haus lebte einer der beiden Terrorverdächtigen.
3 Bilder
In diesem Haus lebte einer der beiden Terrorverdächtigen.
Foto: Markus Schreiber/AP/dapd

Die beiden Terrorverdächtigen, die die Polizei in Berlin festgenommen hat, wollten vermutlich eine Bombe bauen. Am heutigen Freitag wird entschieden, ob sie in Haft bleiben.

Drei Tage vor dem zehnten Jahrestag der Attentate in den USA hatte die Polizei in Berlin einen möglichen Terroranschlag verhindert. Zwei Tatverdächtige,  ein 24-jähriger Deutscher libanesischer Herkunft, der in Berlin Medizin studiert, und ein 28-Jähriger aus dem  Gaza-Streifen wurden nach monatelangen Ermittlungen festgenommen. Die Männer sollen sich regelmäßig in einem Islamischen Kulturzentrum für religiöse Aufklärung im  Stadtteil Wedding aufgehalten  haben, das am Donnerstag von rund 230 Beamten durchsucht wurde. Gegen den Verein selbst werde nicht  ermittelt.

Am heutigen Freitag wird darüber entschieden, ob die Beiden in Haft kommen oder freigelassen werden müssen. Ihnen müsse ein dringender Tatverdacht nachgewiesen werden, sagte ein Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der für politische Straftaten zuständige Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.

Die beiden Männer sollen sich Chemikalien für den Bau einer Bombe besorgt haben. Diese sollte vermutlich aus einer Säure und Kältepackungen bestehen. Die Verdächtigen gehören wohl keiner internationalen Terrorgruppe an. Nach Paragraf 89a ist aber auch die Vorbereitung eines Terroranschlages strafbar.

209 war das Staatsschutzstrafrecht verschärft worden, doch es ist aus Sicht des Berliner Strafrechtlers Tobias Singelnstein nicht sinnvoll zum Schutz vor Terror. Es gehe hier um das Sanktionieren von Taten, die noch weit in der Zukunft liegen, sagte der Juniorprofessor an der Freien Universität Berlin in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Ich glaube auch nicht, dass es irgendjemanden abschreckt." Außerdem lasse es den Behörden zu viel Ermessensspielraum.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte die Festnahme als Erfolg gewertet, der auch dem neuen Strafverfolgungsparagrafen 89 a zu verdanken ist. Die Polizei müsse nicht erst abwarten, "bis die Gefahren unmittelbar bevorstehen und es eventuell zu spät ist", hatte Körting gesagt. Die neue gesetzliche Regelung hatte die große Koalition von CDU/CSU und SPD im Bundestag gegen FDP, Grüne und Linke durchgesetzt.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) zeigte sich am Donnerstagabend zufrieden damit, dass ein möglicher Terrorakt "in einem frühen Stadium unterbunden werden konnte." Das sei ein großer Erfolg für den Staatsschutz, das Netzwerk habe Wirkung gezeigt, sagte Wowereit zu Beginn eines RBB-"Fernseh-Duells" mit seiner Herausforderin Renate Künast von den Grünen gut eine Woche vor der Wahl. Künast lobte ebenfalls die Berliner Polizei. Sie habe "gute Arbeit" getan.

Behörden sind wegen Papst-Besuch und 9/11 besonders wachsam

 

Zwei Termine sind für die Behörden besonders im Fokus: Am Sonntag jähren sich die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA zum zehnten Mal, in zwei Wochen ist außerdem Papst Benedikt XVI. zu Gast in Berlin. Die Ermittler sind daher besonders wachsam.

Die Sicherheitsbehörden haben etliche mögliche Terroristen in Deutschland schon länger genau im Blick - vor allem solche, die Terror-Camps im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet besuchten oder dies geplant haben. Auf mehr als 200 Islamisten trifft dieses Profil nach Angaben von Ermittlern zu. "Ein Teil ist immer noch da, weit mehr als 100 Dschihadisten sind jedoch nach Deutschland zurückgekehrt", sagte Innen-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche kürzlich dem Berliner "Tagesspiegel". "Diese Leute sind besonders gefährlich, weil sie oft Kampferfahrung haben und ihnen in den Trainingslagern beigebracht wurde, mit Sprengstoff zu hantieren."

Die beiden Männer, die in Berlin festgenommen wurden, dürfen rein rechtlich bis zum Ablauf des Tages nach der Festnahme ohne Haftbefehl festgehalten werden. Dann müssen sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft "entweder vorgeführt oder freigelassen" werden.  Die Bundesanwaltschaft, die normalerweise bei Terrorfällen aktiv wird, schaltete sich zunächst nicht in den Fall ein.  dpa

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