Straßenzulassung für E-Scooter: Wann sie kommt, was man wissen muss
E-Scooter, also elektrische Tretroller, bekommen bald eine Straßenzulassung und dürfen auf öffentlichen Wegen fahren. Was bedeutet das für Verbraucher?
E-Scooter werden in naher Zukunft zum deutschen Straßenbild gehören. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sieht darin "eine echte zusätzliche Alternative zum Auto". E-Scooter brauchen allerdings eine Straßenzulassung.
- Wann kommt die Straßenzulassung für e-Scooter?
- Wie schnell dürfen e-Scooter sein?
- Braucht man einen Helm?
- Müssen e-Scooter versichert werden?
Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Wann kommt die Straßenzulassung für e-Scooter?
Bislang sind Elektro-Tretroller auf öffentlichen Wegen verboten. Weil die Roller einen Motor haben und schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können, gelten sie als Kraftfahrzeug. Mit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge bringt Scheuer aber einige Regeln auf den Weg, die den Gebrauch legalisieren. Die Verordnung wird derzeit noch von der EU-Kommission geprüft. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Ziel sei es aber, dass die Verordnung noch im Frühjahr 2019 in Kraft tritt. Das teilte das Bundesverkehrsministerium auf Twitter mit. Gestresste Autofahrer könnten also schon bald auf die elektronischen Tretroller umsteigen - ganz legal.
Um welche Fahrzeuge geht es dabei?
Konkret geht es bei sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen um Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die zwischen sechs und 20 Stundenkilometer schnell fahren können und eine Lenk- oder Haltestange haben. Laut Verordnung dürfen die Flitzer 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und zwei Meter lang sein. Zulässiges Gewicht: 55 Kilo, ohne Fahrer.
Wer darf mit einem E-Scooter fahren?
Bereits Jugendliche ab 12 Jahren sollen mit Rollern unterwegs sein dürfen, die nicht schneller als 12 km/h sind. Wer älter als 14 Jahre ist, darf auf die bis zu 20 km/h schnellen Gefährte umsteigen. Eine Mofa-Führerschein oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen.
Wo darf man mit den Rollern fahren?
Wo man mit seinem neuen Roller unterwegs sein darf, hängt ebenfalls von der Geschwindigkeit ab. Fest steht: Einfach überall herumdüsen ist nicht erlaubt. Bei weniger als 12 km/h dürfen die Gefährte innerorts nur auf Gehwegen sowie gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Sind die nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt - allerdings nicht außerhalb geschlossener Orte. Sind E-Roller schneller als 12 km/h, gehören sie auf Radwege und Radfahrstreifen. Fehlen sie, darf es innerorts und außerorts auch die Fahrbahn sein.
Wann ist mein E-Roller verkehrssicher und zugelassen?
Die Elektrokleinstfahrzeuge müssen laut Verordnung mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sein. Für die Beleuchtung der Roller sieht die Verordnung ähnliche Bestimmungen wie für Fahrräder vor. Außerdem sind seitliche Reflektoren und eine Glocke vorgeschrieben. Blinker sind dem Entwurf nach aber optional.
Die E-Scooter müssen darüber hinaus mit einer Haftpflichtversicherung versehen werden und eine gültige Versicherungsplakette tragen. Auf dem Fabrikschild muss der Fahrzeugtyp "Elektrokleinstfahrzeug" angegeben sein.
Was kosten die E-Scooter?
Wer jetzt losgeht, um sich einen Elektro-Tretroller zu beschaffen, sollte darauf achten, dass das Modell den Vorgaben der Verordnung entspricht. Einigen E-Scootern fehlt beispielsweise die korrekte Bremsvorrichtung oder sie übersteigen die Geschwindigkeit von 20 km/h. Einsteigermodelle sind bereits ab rund 180 Euro zu haben. Je nach Reichweite, Gewicht und Verarbeitung steigt der Preis allerdings schnell an. Viele Modell bewegen sich im Preissegment zwischen 300 und 600 Euro. Der Autohersteller BMW hat mit dem X2 City einen E-Tretroller auf den Markt gebracht, der mit einem Preis von 2400 Euro eher im Bereich eines E-Bikes liegt.
Vor allem in Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg könnte sich jedoch schnell ein großes Angebot an Leih-Tretrollern etablieren. Anbieter wie Lime oder Voi bieten das Scooter-Sharing bereits in mehreren europäischen Großstädten an. Wie beim Car- oder Bikesharing könnten die E-Tretroller dann über eine App ausfindig gemacht und ausgeliehen werden. (mit dpa)
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