Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Wandern: Nach Ärger mit Augsburger Anwalt: Was kostet eine Bergrettung?

Wandern
09.05.2019

Nach Ärger mit Augsburger Anwalt: Was kostet eine Bergrettung?

Aus aktuellem Anlass: Was kostet eigentlich eine Bergrettung in Deutschland und in Österreich?
Foto: Ralf Lienert (Symbol)

Ein Augsburger wollte die Kosten seiner Bergrettung zunächst nicht zahlen, weil er sie für überzogen hielt. Wir haben bei Bergwachten nachgefragt: Hat der Mann recht?

Ein Anwalt aus Augsburg geriet Anfang Februar zusammen mit einem Bekannten beim Schneeschuhwandern im Tannheimer Tal in Bergnot. Sie setzten einen Notruf ab und wurden wenig später von der Tiroler Bergrettung in Sicherheit gebracht. Dafür stellte ihm die Bergrettung 2261 Euro in Rechnung - zu viel, fand der Augsburger.

In einem Beschwerdebrief, der unserer Redaktion vorliegt, kritisierte der Mann die seiner Meinung nach "vollkommen überhöhte Positionen," die "nicht einmal ansatzweise den Ansätzen bei anderen Einsätzen entsprechen". Die Tiroler Bergrettung wies die Vorwürfe empört zurück. Nachdem mehrere Medien über den Fall berichtet hatten, lenkte der Augsburger Anwalt ein - und zahlte laut der Tiroler Bergrettung doch noch den Betrag. Doch was kostet eigentlich eine Bergrettung?

In Bayern gibt es hierfür eine Pauschale. Je nach Art des Einsatzes belaufen sich die Kosten auf mehrere Hundert bis zu rund 1100 Euro. Bei Lawineneinsatz oder Vermisstensuchen mit erhöhtem Aufwand können in manchen Fällen auch mehr Kosten anfallen, zum Beispiel wenn eine Großzahl an Kräften über mehrere Tage hinweg im Einsatz sind. Die tägliche Obergrenze liegt hierbei bei 2500 Euro am Tag, so die Bayerische Bergwacht.

Waren die Kosten für die Bergrettung in Tirol überzogen?

In Österreich werden die Kosten hingegen bei jedem Einsatz individuell berechnet. Je nach Zahl der Einsatzkräfte und Dauer des Einsatzes fällt die Rechnung entsprechend niedrig oder hoch aus. Laut Martin Gurdet, Geschäftsführer des Bundesverbands des Österreichischen Bergrettungsdienstes, spiegelt sich der Aufwand der Bergrettung in jedem Fall in dem eingeforderten Betrag wider. Dabei würden sich die im aktuellen Fall berechneten 2261 Euro durchaus noch im normalen Rahmen befinden.

Gerettete müssten zudem niemals die gesamten Kosten des Einsatzes tragen, so Gurdet. Die Österreichische Bergrettung finanziert die mehrere tausend Einsätze jährlich unter anderem mit staatlichen Zuschüssen und Spenden. Sollten die Kosten extrem hoch ausfallen, zum Beispiel bei einem mehrtätigen Großeinsatz, zeige sich die Österreichische Bergrettung laut Gurdet immer gesprächsbereit. Die freiwilligen Bergretter bekommen übrigens keine Entschädigung für ihren Einsatz.

Lesen Sie dazu auch

Der Augsburger warf seinen österreichischen Rettern zudem vor, sie würden von Touristen weitaus mehr verlangen als von Einheimischen. Dem ist nicht so, erklärt Gurdet gegenüber unserer Redaktion. Egal ob Österreicher oder nicht, die Kosten für eine Bergrettung werden immer am Einsatzaufwand gemessen.

So können sich Bergsteiger vor hohen Rettungskosten schützen

Als "kurios" bezeichnet ein Sprecher der Bayerischen Bergwacht das Verhalten des Augsburgers im Gespräch mit unserer Redaktion. Zwar könne er die Höhe der Einsatzkosten in Österreich nicht kommentieren, dennoch sei die Haltung des Anwalts befremdlich. Wie auch die österreichische Bergwacht betont er, dass der Betrag, der den Geretteten in Rechnung gestellt wird, immer noch bei Weitem geringer ist als die tatsächlichen Kosten des Einsatzes.

Um sich vor hohen Bergrettungskosten zu schützen, können Bergsteiger entsprechende Versicherungen abschließen. Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) sind beispielsweise automatisch im Fall von Bergrettung versichert. Laut Thomas Bucher, Sprecher des DAV, handelt es sich dabei um eine Versicherung, die auch dann greift, wenn sich Bergsteiger überschätzt haben und deshalb in Not geraten sind. Für Bergsteiger empfiehlt sich grundsätzlich eine Bergekostenversicherung, weil die Kostenübernahme in den Alpenländern und auch darüber hinaus sehr unterschiedlich geregelt ist.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

10.05.2019

Fahrlässigkeit & Dummheit kosten halt Geld.

10.05.2019

Kleinkariertes Verhalten. Die Summe verdient der feine Herr vermutlich in einer Woche und den Menschen, die ihr Leben riskieren, um seines zu retten, steht dafür nichts zu. Noch dazu, wo er sich ja selbstverschuldet in die Notlage gebracht hat.

10.05.2019

Danke ich lebe, danke ich bin wieder einsatzfähig für die Zukunft! Betrag wird überwiesen.....