Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Insolvenz von Boris Becker: Ist er jetzt schuldenfrei?

Insolvenz
30.04.2024

Insolvenz von Boris Becker: Ist er jetzt schuldenfrei?

Das Insolvenzverfahren gegen Boris Becker ist beendet worden.
Foto: Marco Alpozzi/LaPresse via ZUMA Press, dpa

Mit dem Thema "Insolvenz" kann Ex-Tennisstar Boris Becker abschließen. Der 56-Jährige einigte sich mit den Insolvenzverwaltern. Ist Becker nun schuldenfrei?

Gläubiger hatten 2017 ein Insolvenzverfahren gegen den jüngsten Spieler, der je Wimbledon gewonnen hatte, eröffnet. Nun scheint Boris Becker (56) aber aufatmen zu können, denn wie sein deutscher Anwalt mitteilte, sei die Privatinsolvenz durch eine Entscheidung des Londoner High Court beendet worden. Die Entscheidung fiel fast genau zwei Jahre, nachdem Becker in Großbritannien zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Der Ex-Tennisstar hatte seinen Insolvenzverwaltern damals Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen. Doch bedeutet das jetzt, dass Becker komplett schuldenfrei ist?

Übrigens: Wer die Insolvenz von Boris Becker verfolgt hat, fragt sich möglicherweise, wie es derzeit um deutsche Unternehmen steht. Beispielsweise folgten auf eine Gläubigerversammlung kritische Schritte nach der Insolvenz eines wichtigen Edeka-Lieferanten, und auch eine bekannte Bäckerei-Kette musste ebenfalls Insolvenz anmelden, was Fragen über die Zukunft ihrer Filialen aufwirft. Auch in der Süßwarenindustrie kam es zu dramatischen Entwicklungen, nachdem ein bekannter Hersteller zahlungsunfähig wurde, was 1200 Mitarbeiter direkt betraf. Nicht zu vergessen, die Insolvenz eines deutschen Kult-Herstellers.

Insolvenz von Boris Becker: Ist er jetzt schuldenfrei?

Der 56-jährige Becker sei nicht mehr insolvent, teilte sein deutscher Anwalt am Donnerstag, 25. April 2024, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Die britische Behörde Insolvency Service bestätigte der dpa, dass Beckers Insolvenz an diesem Samstag (27. April) aufgehoben werde. Mit der Entlassung aus der Insolvenz enden demnach alle Auflagen im Zusammenhang mit diesem Verfahren. "In Folge einer Einigung mit seinen Insolvenzverwaltern wurde die in 2017 eröffnete, private Insolvenz von Boris Becker durch eine gestrige Entscheidung des High Court in London rechtskräftig beendet", hieß es in der Mitteilung von Anwalt Christian-Oliver Moser. Das Gericht habe die sofortige Restschuldbefreiung angeordnet. Das bedeute, "dass unser Mandant von jeglicher weiteren Haftung aus den Insolvenzschulden befreit ist".

Video: dpa

Einfach ausgedrückt ist Becker von allen im Insolvenzverfahren aufgelisteten Schulden nun komplett befreit und nicht mehr verpflichtet, diese zu begleichen. Im Sinne des Privatinsolvenzverfahrens gilt Becker jetzt also in der Tat als schuldenfrei. 

Boris Becker in der Privatinsolvenz - Verfahren zog sich sieben Jahre

Das Insolvenzverfahren Beckers zog sich seit 2017, dem Jahr, in dem das private Insolvenzverfahren in Großbritannien, eröffnet wurde. Diese rechtliche Maßnahme war das Ergebnis der Anmeldung von Schulden, die Becker nicht begleichen konnte. Das Insolvenzverfahren brachte zahlreiche Auflagen mit sich, unter anderem die Abgabe eines Teils seiner Einnahmen aus verschiedenen Tätigkeiten wie Werbung und Interviews an seine Insolvenzverwalter, wie die dpa anmerkt. 

Die Situation verschärfte sich für Becker, als er 2022 wegen Nichtangabe von Vermögenswerten im Wert von mehreren Millionen an seine Insolvenzverwalter zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt wurde. Wegen einer Sonderregelung für ausländische Häftlinge wurde Becker zwar vorzeitig entlassen, musste danach jedoch das Vereinigte Königreich verlassen, in dem er jahrelang seinen Lebensmittelpunkt gehabt hatte. Trotz seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Dezember 2022 lief das Insolvenzverfahren weiter, und er musste weiterhin einen Teil seiner Einkünfte abführen. (mit dpa)