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Urteile
18.08.2023

Zum Haftantritt geladen - Schuhbeck muss ins Gefängnis

Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis.
Foto: Matthias Balk, dpa

Vor knapp einem Jahr wurde Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Gefängnisstrafe verurteilt - jetzt steht ihm ein schwerer Gang unmittelbar bevor.

Es wird ernst für Alfons Schuhbeck: Der Star-Koch muss in den kommenden Tagen ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn zum Haftantritt geladen. Sprecherin Anne Leiding teilte mit, "dass die Ladung zum Haftantritt heute Vormittag dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat". Wann genau es so weit ist, sagte sie nicht. Nur soviel: "in den kommenden Tagen".

Das genaue Datum müssten Schuhbecks Vertreter nun mit der zuständigen JVA in Landsberg am Lech besprechen, in der Schuhbeck laut entsprechendem Verteilungsplan der bayerischen Justiz wird einsitzen müssen. Es ist das gleiche Gefängnis, in dem auch schon ein guter Bekannter von Schuhbeck, Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß, seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verbüßte.

Schuhbeck in Bar gesichtet

Noch am Vorabend des Tages, an dem ihm die Ladung zur Haft übergeben wurde, war Schuhbeck in seiner alten Bar gesehen worden. Inzwischen befindet sich dort, wo lange Jahre die "Orlando Bar & Lounge" zu seinem Imperium gehört hatte, ein neuer Laden mit dem Namen "Bar Valentin". Der 74-Jährige trug dort am Donnerstag seine weiße Kochjacke mit dem Emblem des FC Bayern München. Er umarmte eine Mitarbeiterin - fast so, als wolle er sich verabschieden.

Schuhbeck wurde im Oktober wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht war überzeugt davon, dass Schuhbeck mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen und so Geld hat verschwinden lassen. Dazu nutzte er ein Computerprogramm, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. Nach einigem Zögern hatte Schuhbeck die Vorwürfe vor Gericht weitgehend eingeräumt. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend, es sei "im Wesentlichen rechtskräftig", entschied der BGH.

Insolvenzverfahren eröffnet

Inzwischen wurde auch gegen ihn selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, außerdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung am Platzl in der Münchner Innenstadt, über seinem früheren Laden, nicht fristgerecht gezahlt haben soll.

Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber "auf Antrag beider Parteivertreter" auf Ende Oktober verlegt - wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Überzeugung des Landgerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.

Schuhbeck, der schon Prominente wie Queen Elizabeth II., Charlie Chaplin oder die Spieler des FC Bayern bekochte, steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden und in der Schuhbeck zuletzt auch wieder Kochkurse gab. Auch um die Läden hatte es immer wieder Streit gegeben wegen ausgebliebener Mietzahlungen.

Schuhbeck sagte dem "Merkur" kürzlich: "Ich danke denen, die mir treu geblieben sind."

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