Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess in Würzburg: Fake News: Flüchtling verklagt Facebook - und unterliegt

Prozess in Würzburg
07.03.2017

Fake News: Flüchtling verklagt Facebook - und unterliegt

Unterlagen gegen Facebook: Anas Modamani und sein Anwalt Chan-jo Jun. Das Foto stammt von eine Verhandlung im Februar.
Foto: Jens Büttner, dpa

Fotomontagen zeigten Anas Modamani als Attentäter. Der syrische Flüchtling klagte gegen das soziale Netzwerk Facebook. Ohne Erfolg. Trotzdem machen ihm die Richter Hoffnung.

Seit Herbst 2015 ist der syrische Flüchtling Anas Modamani in Deutschland. Und seither hat er wohl mehr erlebt, als ihm lieb sein dürfte: Erst das Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, das ihn bekannt machte, dann kursierten plötzlich Fotomontagen auf Facebook, die Modamani mit Anschlägen und Verbrechen in Verbindung brachten. Der Syrer wehrte sich und klagte gegen den Internet-Giganten – mit dem Ziel, dass dieser die Falschmeldungen löschen muss.

Zumindest den ersten Teil des Prozesses hat der 19-Jährige verloren. Das Landgericht Würzburg lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Facebook ab. Damit muss das soziale Netzwerk auf seinen Seiten weiterhin nicht aktiv nach Verleumdungen und Lügen über Modamani suchen, sondern erst handeln, wenn es rechtswidrige Inhalte gemeldet bekommt. Doch zurücklehnen kann sich das Unternehmen deswegen nicht.

Modamanis Anwalt Chan-jo Jun zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. Das dürfe nicht der Weg sein, den man jedem Opfer von Verleumdung zumutet. Er sieht nun die Politik gefordert, Facebook & Co. per Gesetz zu mehr Engagement gegen Rechtsverstöße zu verpflichten. „Wir müssen erreichen, dass Facebook von sich aus rechtswidrige Inhalte löscht.“

Muss Facebook aktiv nach Falschmeldungen suchen?

Die Erste Zivilkammer des Landgerichts Würzburg war zwar überzeugt, dass Modamani auf Facebook verleumdet wird; allerdings, begründete der Vorsitzende Richter Volkmar Seipel, habe Facebook die falschen Anschuldigungen weder „behauptet“ noch „verbreitet“ und sich diese Fake News auch nicht „zu eigen gemacht“. Bei den Diffamierungen handle es sich um „fremde Inhalte der Nutzer des Portals“.

Im Kern ging es in Würzburg um die Frage, ob Facebook aktiv nach solchen verleumderischen Falschmeldungen suchen muss. Bei einer „schweren Persönlichkeitsverletzung“ erscheine ein „erhöhter Suchaufwand“ grundsätzlich gerechtfertigt, erklärte das Gericht. Der Bundesgerichtshof habe eine solche Verpflichtung aber nur dann bejaht, „wenn diese technisch ohne zu großen Aufwand realisierbar und damit zumutbar ist“. Das Gericht sah sich allerdings nicht in der Lage, darauf in einem Eilverfahren eine Antwort zu finden. Diese Frage müsse ein sogenanntes Hauptsacheverfahren klären, in dem auch Gutachter gehört werden können, sagte Seipel.

Lesen Sie dazu auch

Facebook hat einen wichtigen Erfolg errungen

Ob Modamani ein Hauptsacheverfahren anstrebt, ist unklar. Der 19-Jährige, der in Berlin lebt, konnte am Dienstag nicht nach Würzburg kommen. Er musste arbeiten – und war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sein Anwalt Chan-jo Jun fordert seit geraumer Zeit ein Gesetz, das Unternehmen wie Facebook verpflichtet, deutsches Recht einzuhalten und sich nicht hinter eigenen „Gemeinschaftsstandards“ zu verstecken.

Eindeutig rechtswidrige Inhalte sollten nach einer Meldung innerhalb von 24 Stunden von den Plattform-Betreibern dauerhaft entfernt werden. Verstöße müssten mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden. In einem weiteren Verfahren will der Anwalt Modamani aber nicht mehr vertreten. Zum einen hätten ihm „persönliche Angriffe und wahrheitswidrige Behauptungen“ seitens Facebook zugesetzt. Darüber hinaus hatte ein anonymer Anrufer dem Juristen gedroht, er werde ihn und seine Familie umbringen, wenn er den Kampf gegen Facebook nicht beende.

Juristisch hat Facebook nur einen ersten Erfolg errungen. Denkbar ist auch, dass andere Gerichte sich mit weiteren Klagen befassen müssen. Facebook würde solche Auseinandersetzungen gern vermeiden, wie eine erste Reaktion deutlich macht. Man freue sich, dass die Kammer die Ansicht teile, „dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren“, sagte ein Sprecher. Inhalte, die von Modamanis Rechtsvertretern „korrekt“ gemeldet würden, werde man weiter blockieren. mit dpa, afp

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

07.03.2017

Die Überschrift ist ein Fake

Fake News: Flüchtling verklagt Facebook - und unterliegt

Dies war im Sinne keine Klage, sondern Antrag auf eine "Einstweilige Verfügung" gegen Facebook.

Unterschied wie TAG und NACHT

.

Deutschland ist ein REICHES Land, da können Flüchtlinge, die noch nie in Deutschland Steuern bezahlt haben .... aus Kosten der Steuerzahler, eine "Einweilige Verfügung" mit Prozesskostenhilfe beantragen .... ?!?!?