Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Masken-Affäre: Union will Abgeordnetenbestechung schärfer ahnden

Masken-Affäre
12.03.2021

Union will Abgeordnetenbestechung schärfer ahnden

Thorsten Frei spricht sich dafür aus, den Strafrahmen für Abgeordnetenbestechung zu erhöhen.
Foto: Christoph Soeder, dpa

Exklusiv Fraktionsvize Thorsten Frei unterstützt den SPD-Vorstoß für ein Jahr Mindeststrafe bei der Bestechung von Abgeordneten. Das Delikt soll vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft werden.

In der Union wächst die Bereitschaft die Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung deutlich zu verschärfen. Er könne sich sehr gut vorstellen, den Straftatbestand § 108e StGB künftig zum Verbrechen mit einem Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe hoch zu stufen, sagte der Stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei unserer Redaktion. Der CDU-Innen- und Rechtspolitikexperte unterstützt damit einen entsprechenden Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion.

Unionsfraktion will Strafrecht gegen Korruption verschärfen

„Wir wollen reinen Tisch machen und dafür sorgen, dass Fälle von Intransparenz und möglicher Bestechlichkeit besser ausgeschlossen werden als heute“, sagte Frei. „Wir werden dafür selbstverständlich auch über das Strafrecht sprechen, das derzeit einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren vorsieht“, kündigte der CDU-Politiker an. „Bei möglichen Anpassungen werden wir auch das Gesamtgefüge des Strafrechts in den Blick nehmen.“

Während bei einem Vergehen mindestens eine geringere Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen, gilt für Verbrechen im Strafgesetzbuch mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber. „Ich könnte es mir dabei sehr gut vorstellen, den Paragraf 108e StGB zum Verbrechen hochzustufen“, sagte Frei mit Blick auf den Paragrafen für „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern“.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

12.03.2021

Alles nur blödes Geschwätz.
Die sägen nie den Ast ab auf dem Sie alle sitzen.
Es sind eh schon viel zu viel in dieser korrupten Regierung und ebenso in Brüssel.
Aber wen soll man noch wählen.
Die jetzigen sind komplette Versager . Kann man nicht mehr wählen und die anderen darf man nicht wählen.

12.03.2021

Eine Lachnummer - immer will man zukünftig alles besser und strikter machen. Das erinnert an Helmut Schmidt, wenn der Ruf nach härteren Gesetzten kam: "Wir brauchen keine neuen Gesetzte oder Bestimmungen, wir haben sie bereits, sie werden nur nicht oder nicht richtig angewendet".