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Corona-Pandemie
16.03.2022

Pflege-Impfpflicht greift in Bayern mit langen Übergangsfristen

In Bayern tritt nun eine Teil-Impfpflicht in Kraft. Das betrifft vor allem Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten.
Foto: Moritz Frankenberg, dpa (Symbolbild)

Die Pflege-Impfpflicht gilt ab sofort auch im Freistaat. Das Umsetzungskonzept sieht aber längere Übergangsfristen vor. Konsequenzen soll es wohl erst ab Sommer geben.

Auch in Bayern gilt von Mittwoch an die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen - sie wird aber nur langsam und schrittweise um- und durchgesetzt. So sieht es das Konzept vor, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zuletzt erarbeitet hatte.

Video: dpa Exklusiv

In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen ab sofort unmittelbar: Hier müssen die Bewerber nunmehr direkt einen Corona-Immunitätsnachweis vorlegen.

Für alle übrigen wird die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt: Ab sofort müssen die betroffenen Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder sich aus medizischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken. Ziel ist, viele bislang Ungeimpfte noch zu überzeugen.

Teil-Impfpflicht in Bayern: Es soll keine Versorgungsengpässe geben

Auf das Beratungsangebot folgt dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz - aber nur als Ultima Ratio - kann dann laut Gesundheitsministerium ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Zuvor sollen aber im Einzelfall jeweils auch die Einrichtungen angehört werden. So soll dafür Sorge getragen werden, dass es nicht zu Versorgungsengpässen kommt. Eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse gewährleistet bleiben, hieß es.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Anfang Februar Kritik auf sich gezogen, als er gesagt hatte, die neue einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zunächst "de facto" aussetzen zu wollen. Später betonte er: "Wir bleiben natürlich rechtstreu." In der Praxis wird es in Bayern allerdings nun tatsächlich längere Übergangsfristen geben.

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Holetschek forderte die Ampel-Parteien auf, nun auch eine allgemeine Impfpflicht umzusetzen. "Jetzt muss die Ampel ihr Versprechen einlösen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt vor der allgemeinen Impfpflicht ist", sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur und betonte: "Alles andere wäre Wortbruch." (dpa)

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