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  3. Energiepauschale für Studenten: Wann Auszahlung der 200 Euro?

Entlastungspaket
07.09.2022

Energiepauschale für Studenten: Wann kommen die 200 Euro?

Eine Einmalzahlung vom Staat soll Studenten helfen, die hohen Energiekosten aufzufangen.
Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

Nachdem Studierende bei den letzten Entlastungspaketen Kritikern zufolge zu kurz gekommen sind, soll sich das nun ändern. Sie erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro.

Die Lebenshaltungskosten in Deutschland steigen immer weiter. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, stockt die Bundesregierung die Finanzmittel erheblich auf. Genauer gesagt nimmt die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP 65 Milliarden Euro für ein drittes Entlastungspaket in die Hand. Beim letzten Paket gab es viel Kritik daran, dass Studierende und Rentnerinnen und Rentner zu kurz gekommen seien. Das soll sich nun aber ändern.

Video: dpa

Einmalzahlung: Studierende bekommen 200 Euro

Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen Studierende und Berufsfachschülerinnen und -schüler im Dezember eine Einmalzahlung erhalten. Diese beträgt 200 Euro. "Es wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann", heißt es in dem Beschluss. Wohngeldberechtigte erhalten einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss von 415 Euro.

Schließt Energiepauschale Studenten aus?

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro soll am 1. September an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 ausgezahlt werden. Anspruch darauf haben alle, die in Deutschland leben und arbeiten oder Grenzpendler sind. Die 300 Euro werden in der Regel mit dem September-Gehalt ausbezahlt. Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung vom 10. September gesenkt. Studenten ohne Job gehen dabei aber leer aus. Jedoch können Studierende mit einem Minijob das staatliche Energiegeld in Anspruch nehmen.

Der Regierungsentwurf sieht die Pauschale für "alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale - sowohl die 450-Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte - unabhängig von der genauen Art der Besteuerung" vor. Rentner und Studenten sind wohl davon ausgenommen.

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