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Europäische Union
09.06.2023

EU-Asylreform: Worum geht es eigentlich?

Am 8. Juni kommen die Innenministerinnen und -minister der EU-Staaten zusammen, um über ein gemeinsames EU-Asylverfahren zu sprechen.
Foto: Boris Roessler, picture alliance/dpa

Am 8. Juni kommen die Innenministerinnen und -minister der EU-Staaten zusammen, um über ein gemeinsames EU-Asylverfahren zu sprechen. Worum es genau geht, lesen Sie in diesem Artikel.

Pushbacks, gekenterte Boote, volle Aufnahmelager - die Bilder geflüchteter Menschen, die versuchen in die EU einzureisen, dürften an kaum einer Person vorbeigegangen sein. In den vergangenen Monaten kamen immer mehr Menschen aus Syrien, Afghanistan und weiteren Ländern in der EU an, um vor Krieg und Verfolgung zu flüchten.

Im vergangenen Jahr wurden rund 966.000 Asylanträge sowie Folgeanträge in der Europäischen Union gestellt. Das geht aus Daten der Asylagentur der Europäischen Union hervor. Allein in Deutschland waren es 2022 laut dem Mediendienst Integration rund 244.000 Asylerst- und Folgeanträge. Hinzu kommen rund eine Million ukrainischer Geflüchteter, die ein gesondertes Bleiberecht in Deutschland haben und nicht in der Asylstatistik auftauchen.

Da es in der EU bislang keinen gemeinsamen Konsens über die Aufnahme und Verteilung der Geflüchteten auf die einzelnen Mitgliedstaaten gibt, treffen sich am Donnerstag nun die Innenministerinnen und -minister aller Länder in Luxemburg, um über die umstrittene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu beraten. Wenn es nach der EU-Kommission geht, sollen künftig Vorkontrollen an den Außengrenzen Abhilfe schaffen.

Video: dpa

Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen sollen Asyl-Reform bringen

Mithilfe von Kontrollen an den EU-Außengrenzen will die EU-Kommission nun eine Reform in der gemeinsamen Asyl-Politik voranbringen. Statt erst in den Ankunftsländern sollen die Geflüchteten ein beschleunigtes Asylverfahren an den Grenzen durchlaufen. So sollen dort innerhalb kurzer Zeit bereits über den Schutz derjenigen entschieden werden, die nur geringe Aussicht auf Asyl in der EU haben. Diejenigen, die Aussicht auf Asyl haben, sollen gleichmäßig auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.

Viele Menschenrechtsorganisationen sehen das jedoch kritisch. Die Situation in den Camps, wie beispielsweise Moria, ist bereits sehr angespannt. Die Festsetzung der Personen in den Lagern könnte vor allem bereits traumatisierten Menschen schaden.

In einem offenen Brief an die Bundesregierung appellierte unter anderem das European Council for Constutional and Human Rights der Reform nicht zuzustimmen. "Unterstützt die Ampel-Koalition die Absenkung der Anforderungen an sogenannte 'sichere Drittstaaten', bricht sie ihr Versprechen, jedes Asylgesuch inhaltlich zu prüfen", heißt es in dem Brief.

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Ein Streitpunkt, bei dem sich selbst die Ampel-Regierung nicht einig ist, ist eine mögliche Ausnahmeregelung für Familien und Kinder. So wollen die Grünen eine Ausnahme für alle unter 18 Jährigen sowie Familien mit Kindern, die FDP hingegen will das nur für Kinder unter zwölf Jahren. „Kinder und andere vulnerable Gruppen wollen wir besonders schützen“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gegenüber dem Handelsblatt.

Ein weiterer Punkt ist die Verweildauer in den Lagern an den Außengrenzen. Hierzu sagte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), dass niemand länger als einige Wochen an den Grenzen feststecken sollte. "Grenzverfahren sind hochproblematisch, weil sie in Freiheitsrechte eingreifen", sagte Baerbock dazu den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Doch ohne die Kontrollen könne die Diskussion über Binnengrenzkontrollen innerhalb der EU wieder angefacht werden.

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