Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Italien: Italienisches Gericht erlaubt römischen Gruß

Italien
19.01.2024

Italienisches Gericht erlaubt römischen Gruß

Faschisten huldigen jährlich Diktator Benito Mussolini an seinem Todestag vor der Krypta in dessen Heimatort Predappio in der Emilia-Romagna. Das Zeigen des römischen Grußes erlaubte jetzt das höchste Italienische Gericht.
Foto: Venturini, Imago Images

Die Variante des Hitlergrußes ist nach Ansicht der Richter auf Gedenkveranstaltungen nicht zu beanstanden.

Der sogenannte römische Gruß, die italienische Variante des Hitlergrußes, darf in Italien nur in seltenen Ausnahmefällen als Straftat bewertet werden. Das entschied am Donnerstag der römische Kassationsgerichtshof, die dritte und höchste Instanz der italienischen Gerichtsbarkeit. Das Zeigen des faschistischen Grußes ist nach dieser Grundsatzentscheidung in Italien bei Gedenkveranstaltungen weitgehend legitim. In Deutschland und Österreich ist der Hitlergruß verboten.

Das Gericht entschied in einem Fall, in dem acht Neofaschisten wegen Zeigen des römischen Grußes in zweiter Instanz verurteilt worden waren. Sie hatten 2016 bei einer Gedenkveranstaltung in Mailand für den getöteten Neofaschisten Sergio Rampelli den römischen Gruß gezeigt und waren deshalb verurteilt worden. 

Römischer Gruß geht auf die faschistische Diktatur in Italien zurück

Der während der faschistischen Diktatur in Italien (1925-1943) verwendete Gruß, mit rechtem ausgestreckten Arm, sei nicht als Straftat zu werten, entschieden die Richter, da sich die Tat im Rahmen einer Gedenkveranstaltung zugetragen habe und demnach darüber hinaus keine konkrete Absicht hinter der Geste stand. Es sei zu unterscheiden, in welchem Zusammenhang die Geste gezeigt werde, ob zu Erinnerungszwecken oder mit der Absicht der Neugründung der faschistischen Partei in Italien.

Für das in der Vergangenheit teilweise von Gerichten ausgesprochene Verbot des römischen Grußes gibt es in Italien zwei Rechtsgrundlagen, einerseits das sogenannte Scelba-Gesetz aus dem Jahr 1952. Darin werden Verhaltensweisen verboten, die auf die Neugründung der faschistischen Partei abzielen. Nur, „wenn sich eine reale Gefahr für die Republik konkretisiere“, könne man für den Gruß strafbar gemacht werden, entschieden die Richter. Die zweite Gesetzesgrundlage ist das Mancino-Gesetz von 1993, das „die Aufwiegelung zur Diskriminierung oder zur Gewalt aus rassischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Gründen“ sanktioniert. Auch nach dieser Definition könne der römische Gruß bei Gedenkfeiern nicht als strafbar angesehen werden.

Neofaschisten in Italien zeigten im Januar den römischen Gruß

Die Entscheidung kam wenige Tage nach einer anderen Gedenkveranstaltung am 7. Januar in Rom. Hunderte Neofaschisten waren dabei zum Jahrestag des Todes früherer Kameraden zusammengekommen und hatten den römischen Gruß gezeigt. Die Polizei nahm die Personalien zahlreicher Teilnehmer auf, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die neofaschistische Organisation Casa Pound feierte das Urteil als „Sieg, der endlich einer Reihe von sinnlosen Anschuldigungen ein Ende setzt“. 

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.