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  3. Brexit-Streit: Urteil zur Zwangspause des britischen Parlaments kommt am Dienstag

Brexit-Streit
23.09.2019

Urteil zur Zwangspause des britischen Parlaments kommt am Dienstag

Blick in das britische Unterhaus: Ein schottisches Berufungsgericht hat die Zwangspause des britischen Parlaments für unrechtmäßig erklärt.
Foto: Parliament Tv/PA Wire, dpa

Das oberste britische Gericht will am Dienstag dieser Woche entscheiden, ob und wie sie in den Streit zwischen Regierung und Parlament eingreifen sollen.

Das oberste britische Gericht will am Dienstag um 11.30 Uhr (MESZ) seine Entscheidung zu der von Premierminister Boris Johnson auferlegten Zwangspause des Parlaments verkünden. Das teilte das Gericht am Montag mit. 

Die elf Richter des Supreme Courts müssen entscheiden, ob sie in den Streit zwischen Parlament und Regierung eingreifen. Falls sie diesen Weg wählen, stünde ein Urteil darüber an, ob Johnson gegen das Gesetz verstoßen hat, als er bei Königin Elizabeth II. eine fünfwöchige Parlamentspause erwirkte.

High Court in London hat Klage gegen Zwangspause eingelegt

Bei der dreitägigen Anhörung in der vergangenen Woche hatte Kläger-Anwalt Lord David Pannick gefordert, dass die Abgeordneten "so bald wie möglich" wieder zusammentreten. Regierungsanwalt Lord Richard Keen warnte das Gericht hingegen vor einer solchen Entscheidung. Es handle sich um "verbotenes Terrain" für die Gerichtsbarkeit. Eine Niederlage vor Gericht wäre ein schwerer Schlag für den Regierungschef und dürfte zu Rücktrittsforderungen führen. 

Das oberste schottische Gericht hatte Johnson vorgeworfen, die Königin über seine wahren Absichten für die Parlamentspause getäuscht zu haben: die Abgeordneten kaltzustellen. Der High Court in London hatte dagegen eine Klage gegen die Zwangspause abgelehnt. Demzufolge handelt es sich um eine rein politische Angelegenheit. Beide Urteile sollten nun vom Supreme Court überprüft werden.

Trotz der Zwangspause, die in der Nacht zum 10. September in Kraft trat, konnte Johnson nicht verhindern, dass die Abgeordneten ein Gesetz gegen den No-Deal-Brexit durchs Parlament peitschten. Es verpflichtet den Premier zum Antrag auf eine Brexit-Verschiebung, sollte nicht rechtzeitig vor dem Brexit-Datum am 31. Oktober ein Abkommen mit der EU ratifiziert sein. Dem will sich Johnson jedoch nicht beugen.

Boris Johnson droht mit No-Deal-Brexit

Der Regierungschef droht mit einem ungeregelten EU-Austritt, sollte Brüssel seinen Forderungen nach Änderungen am Brexit-Vertrag nicht nachkommen. Auch dieser Fall könnte vor Gericht landen.

Der britische Premierminister will den fertigen Austrittsvertrag vor allem in einem Punkt ändern: Die von der EU geforderte Garantieklausel für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland (Backstop) will er streichen.

Zuletzt hatte es zarte Anzeichen auf eine Annäherung gegeben. Eine Reihe von Ideenpapieren, die London vergangene Woche auf den Tisch gelegt hatte, reichen der EU aber noch nicht aus. Aus diplomatischen Kreisen in Brüssel hieß es, eine Einigung sei noch "weit entfernt", aber es könnte ein Fenster der Gelegenheit für einen Deal geben. (dpa)

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