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  3. Bundesländer: Zweiter NPD-Verbotsantrag soll Anfang Dezember nach Karlsruhe

Bundesländer
22.11.2013

Zweiter NPD-Verbotsantrag soll Anfang Dezember nach Karlsruhe

Ein zerrissenes Wahlplakat der NPD an einem Laternenmast.
Foto: Hendrik Schmidt (dpa)

Zehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Länder am 3. Dezember einen neuen Anlauf unternehmen.

Die zuständige Arbeitsgruppe habe die Beweismittel zusammengetragen, teilte das baden-württembergische Innenministerium am Freitag in Stuttgart mit. Die beiden Prozessbevollmächtigen hätten dann den Antrag für ein Verbot der rechtsextremen Partei fertiggestellt.

Die Bestätigungen, wonach die Beweismittel ohne Hilfe von V-Leuten erstellt und Informanten auf Führungsebene abgeschaltet wurden, sollen zusätzlich bis zum 27. November an die Prozessbevollmächtigten gehen, sagte der Sprecher von Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD), der das Verbotsverfahren vorangetrieben hatte.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) rechnet mit einem Erfolg des neuen NPD-Verbotsantrages. "Wir sind der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten gut sind und dass wir stichhaltiges Material vorgelegt haben", sagte Pistorius in Hannover.

Die Zeitung "Die Welt" hatte als erstes über den fertigen Antrag berichtet. Ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, war im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der NPD-Spitze Informanten hatte. Der Bundestag und die schwarz-gelbe Bundesregierung hatten es abgelehnt, sich am neuen Verbotsantrag zu beteiligen.

Die Länder heben in ihrer Begründung für den neuen Antrag nach dpa-Informationen darauf ab, dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen und beseitigen wolle. Das Bundesverfassungsgericht solle die NPD deswegen verbieten und auflösen sowie ihr Vermögen für gemeinnützige Zwecke einziehen. Die Gründung von Ersatzorganisationen solle ausgeschlossen werden.

Baden-Württemberg hatte die "länderoffene Arbeitsgruppe" zum Verbotsantrag bis Ende Oktober geleitet und hat derzeit den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Forderungen nach einem Verbot der NPD waren nach dem Bekanntwerden der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) erneut aufgekommen.

Die Innenminister der Länder sind nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa nun doch bereit, eine Garantieerklärung für die Verbotsunterlagen abzugeben. Wie der NDR berichtet, wird darin versichert, dass das für das Verbotsverfahren zusammengetragene Material keine Informationen enthalte, die von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden stammten.

Diese wurden nach und nach abgeschaltet. Nach dpa-Informationen gab es vor der Order zur Abschaltung der V-Leute vor zwei bis drei Jahren bundesweit zwischen 100 und 120 V-Leute in der Führungsebene der NPD. Noch vor zehn Jahren waren es etwa doppelt so viel gewesen.

Vor allem die Innenminister Baden-Württembergs, Thüringens und des Saarlandes hatten Vorbehalte gegen eine solche Regelung. Ursprünglich war diskutiert worden, die Leiter der Verfassungsschutzbehörden unterschreiben zu lassen. Dies ist nun vom Tisch. "Die Innenminister werden unterschreiben, wenn dies bei der IMK einheitlich beschlossen wird", sagte der Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums.

"Es wird höchste Zeit, dass dieses Trauerspiel für eine wehrhafte Demokratie beendet wird", sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, zum neuen Vorstoß. Die NPD sei "ein Schandfleck". "Eine rechtsextreme Partei auf deutschem Boden geht gar nicht, wie man heute zu sagen pflegt." (dpa)

Bundesrat-Infos zum NPD-Verbotsverfahren

Entscheidung Bundesverfassungsgericht zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens 2003

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