CDU begrüßt, dass Mieter weiter für Grundsteuer zahlen müssen
Exklusiv Eigentümer können in der verabschiedeten Reform auch künftig die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen. Christian von Stetten (CDU) feiert das als Erfolg.
Der CDU-Mittelstandsflügel hat es als Erfolg der Union begrüßt, dass bei der vom Bundestag beschlossenen Grundsteuerreform die Umlagefähigkeit der Abgabe auf die Mieter auch künftig bestehen bleibt. „Aus der Grundsteuer werden Maßnahmen finanziert, von der alle Bewohner einer Kommune profitieren, nicht nur Grundstückseigentümer“, sagte Christian von Stetten (CDU), Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, unserer Redaktion. „Die Umlagefähigkeit wird erhalten und kann nur durch eine Gesetzesänderung im Bundestag gekippt werden“, betonte er. „Solange die Union an der Regierung ist, ändert sich daran nichts“, fügte der CDU-Politiker hinzu.
SPD hatte gefordert, Umlagefähigkeit abzuschaffen
„Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit würde ohnehin nur dazu führen, dass die reguläre Miete steigt“, sagte von Stetten. Nach dem Bundestagsbeschluss können Vermieter weiter die anteilige Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung vom Mieter zurückverlangen. Mieterorganisationen und die SPD hatten gefordert, die Umlagefähigkeit ganz oder teilweise abzuschaffen.
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