Bayern hätte sich diese Biergartenrevolution ersparen können
Die Corona-Regel, wonach Biergärten früher schließen mussten als Gastronomie im Inneren, war absurd. Zudem geht es in Bayern um mehr als eine "Freischankfläche".
Der bayerische Biergarten ist nicht einfach nur eine Freischankfläche, wie der Jurist sagen würde. Er ist ein Heiligtum. Wer daran auch nur im Geringsten rüttelt, muss sich auf heftige Reaktionen gefasst machen. Vor allem, wenn er schlechte Argumente hat. Das hat schon die erste "Biergartenrevolution" vor 25 Jahren gezeigt.
Damals wie heute ging es um die Einschränkungen der Öffnungszeiten. Natürlich ist die Lage von 1995 nicht mit jetzt vergleichbar. Heute gibt es das Coronavirus, das alles durcheinanderwirbelt. Etliche Wochen haben die Wirte und die Biergartenfreunde auch akzeptiert, dass ein normaler Betrieb nicht möglich ist. Doch mit der absurden Regelung, seit Montag in den Innenräumen von Lokalen den Betrieb bis 22 Uhr zu genehmigen und draußen bis nach Pfingsten schon um 20 Uhr zusperren zu müssen, hat die Staatsregierung das Fass zum Überlaufen gebracht. Die Entscheidung war weder hinsichtlich des Infektionsschutzes schlüssig noch gerecht. Glücklicherweise haben die Politiker das eingesehen.
Blamabel bleibt es trotzdem. Denn die Staatsregierung in München handelte nur auf Druck der Verwaltungsrichter aus Augsburg. Mit etwas mehr Menschenverstand hätte man sich diese "zweite Biergartenrevolution" ersparen können.
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Eine rationale und rechtliche Aufarbeitung von GRETA und CORONA wäre wahrscheinlich 1.000x schlimmer und folgenschwerer als der DIESEL-Skandal.
Wer sich anmaßt, genau das Richtige zu wissen, was gerade jetzt am besten allen und allem gerecht wird, der möge jetzt vortreten und seine Weisheiten zum Wohl der Allgemeinheit nicht für sich behalten. Gilt übrigens auch für die Vertreter der juristischen Zunft. Alle, die das nicht wissen, sind dagegen herzlich aufgerufen, es dann, wenn das Brot wieder auf der Butterseite liegt, es immer schon gewusst zu haben.
Ich schätze mal 80%-90% aller behördlichen Regelungen würden vor Gericht keinen Bestand haben. Warum? Weil sie willkürlich und nicht verhältnismäßig sind. Man muß nur klagen.