Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Frankreich: Verbot von Vollschleier: Frauen mit Burka verhaftet

Frankreich
12.04.2011

Verbot von Vollschleier: Frauen mit Burka verhaftet

Die Muslimin Kenza Drider protestierte gestern gegen das Verbot.
Foto: Foto: dpa

Kaum war Frankreichs Burka-Verbot offiziell in Kraft getreten, ist es am Montag zu den ersten Verhaftungen gekommen. Mehrere Gegner des umstrittenen Gesetzes hatten protestiert.

Kaum war Frankreichs Burka-Verbot offiziell in Kraft getreten, kam es gestern zu den ersten Verhaftungen. Eine kleine Gruppe aus Gegnern des Gesetzes, darunter zwei vollverschleierte Frauen, hatte sich vor der Kathedrale Notre-Dame in Paris zu einer Protestaktion versammelt, die nicht genehmigt war. „Es ging uns nicht darum, diese Leute wegen der Schleier festzunehmen“, stellte Kriminaldirektor Alexis Marsan klar. Bereits am Samstag hatte die Polizei rund 60 Menschen bei einer verbotenen Demonstration kurzzeitig verhaftet.

Sie wolle nicht provozieren, rechtfertigte sich die Aktivistin Kenza Drider im Niqab, der nur einen Schlitz für die Augen freilässt. „Ich begehe kein Delikt. Ich habe nicht gestohlen, nicht getötet, ich habe nichts zerstört, sondern wende nur meine Bürgerrechte an“, sagte die Frau, die für die Kundgebung vom südfranzösischen Avignon nach Paris gefahren war – und zwar im Zug.

Doch seit gestern ist es verboten, im öffentlichen Raum einen Ganzkörperschleier wie Burka oder Niqab zu tragen. Das betrifft Busse und Bahnen, Behörden und Krankenhäuser, Schulen, Geschäfte oder Restaurants, aber auch Parks und Straßen. Eine Ausnahme bilden lediglich Privatautos, -räume und der Bereich um Moscheen.

Nachdem Belgien ein entsprechendes Gesetz beschlossen, aber noch nicht umgesetzt hat, ist Frankreich das erste europäische Land mit einem Vermummungsverbot, das sich gegen die Burka als Zeichen der Unterdrückung der Frau wendet. Eine Mehrheit der Bevölkerung stimmte der Regelung zu, die im Herbst vom französischen Parlament beschlossen wurde und seit gestern nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist gilt.

Für Frauen im Ganzkörperschleier sieht es eine Geldbuße von bis zu 150 Euro vor sowie die Pflicht zum Staatsbürgerkundeunterricht. Männer, die eine Frau zum Tragen des Schleiers zwingen, riskieren ein Jahr Haft und eine Strafe von bis zu 30000 Euro – bei minderjährigen Frauen doppelt so viel.

Lesen Sie dazu auch

Polizisten dürfen keine Gewalt anwenden

Ein Rundbrief des Innenministeriums an die Kommissariate verbietet es den Beamten, die Frauen zur Abnahme des Schleiers zu zwingen oder in irgendeiner Form Gewalt anzuwenden. Stattdessen sollen sie Überzeugungsarbeit leisten. Das Gesetz werde „unendlich schwierig anzuwenden“ sein und künftig wohl auch „unendlich selten angewandt“, sagte der stellvertretende Generalsekretär der Polizeigewerkschaft, Manuel Roux. Statistiken zufolge leben in Frankreich nur 500 bis 2000 Frauen, die Niqab oder Burka tragen. „Ich mag mir gar nicht vorstellen was passiert, wenn wir eine verschleierte Frau in einem Problemviertel ansprechen“, warnte Roux.

Das Gesetz hatte für lautstarke Debatten in Frankreich gesorgt, in dem mit mehr als fünf Millionen Muslimen die größte muslimische Gemeinde Europas lebt. Für die Regierung zählte es als symbolhafte Aktion, die Werte der Republik zu verteidigen, zu denen die Trennung von Religion und Staat gehört.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.