Familienministerium lehnt Wechselmodell für Trennungskinder ab
Exklusiv Die meisten Scheidungskinder leben nach einer Trennung der Eltern bei der Mutter. Die FDP würde das gerne ändern.
Die arg bürokratische Wortwahl drückt vermutlich schon die ganze Hilflosigkeit des Gesetzgebers aus. Vom „Wechselmodell“ ist im Zusammenhang mit der abwechselnden Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern die Rede. Die FDP im Bundestag würde gerne ein „familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“, die Sache wird gerade im Bundestag kontrovers diskutiert – und sie wird aller Voraussicht nach scheitern. Denn nach Bundesjustizministerin Katarina Barley hat sich auch Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) gegen eine starre Regelung ausgesprochen.
Jede Familie gestalte ihr Zusammenleben so, wie es für sie passe, sagte Giffeys Sprecherin Ulla Fiebig am Freitag unserer Redaktion. „Deshalb verbietet sich aus unserer Sicht für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Es könne immer nur im Einzelfall entschieden werden, hieß es aus dem Familienministerium weiter. Giffeys SPD-Parteikollegin Barley hatte sich am Mittwoch in der ARD ähnlich geäußert und ebenfalls die Individualität der Familie betont.
Rahmenbedingungen für getrennte Eltern verbessern
Doch wohin nun mit den Kleinen, wenn die Großen so zerstritten sind, dass sie nicht mehr unter einem Dach leben wollen? Bundesfamilienministerin Giffey verschweigt die Grenzen nicht, die dem Gesetzgeber da auferlegt sind. „Politik kann die Verletzungen einer Trennung nicht verhindern“, erklärte ihre Sprecherin Fiebig. Aber sie könne „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen“. Im Mittelpunkt müsse das Kindeswohl stehen.
Der Frage, was das Wohl des Kindes ist, geht Giffey mit einer Untersuchung nach. Die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ wird voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs vorliegen, hieß es im Ministerium. Der Bedarf jedenfalls ist da. 2017 erzogen laut den neuesten verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes knapp 1,6 Millionen Mütter und Väter mindestens ein Kind unter 18 Jahren alleine. Die Zahl der alleinerziehenden Männer lag dabei mit 190.000 sehr deutlich unter der der alleinerziehenden Frauen mit rund 1,4 Millionen.
Ministerin Giffey baut auf den gesunden Menschenverstand
Dass ausgerechnet die Liberalen im Bundestag nach einer staatlichen Regelung für diesen Personenkreis rufen, mag verwundern. „Getrennt gemeinsam Erziehen gewinnt aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen immer mehr an Bedeutung“, stellt die FDP fest. Und: „Die Politik muss mit gesetzlichen Rahmenbedingungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten.“ Das Wechselmodell werde diesem Anliegen gerecht.
Giffey aber baut auf gesunden Menschenverstand. Für die meisten Kinder sei es doch „am besten, auch nach einer Trennung der Eltern guten und regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen zu behalten“.
Die Diskussion ist geschlossen.
Zum Thema Wechselmodell bin ich klar und deutlich dafür aus folgenden Gründen:
1: Wie das deutsche Gesetz es vorschreibt ist man als Elternteil für sein Kind verantwortlich und dies geht nicht bei 4 Tage im Monat und einseitiger Erziehung.
2: Elternteile die ihr Kind lieben sollen gleichen Anspruch haben und auch gleiche Entscheidungen treffen dürfen.
3: Somit wären auch viele nicht durch Unterhaltszahlungen in den Ruin getrieben und gezwungen zu tricksen oder abzuhauen um zu Überleben.
4: Jeder hat die gleiche Verantwortung und Unkosten, Schwachsinn von alles doppelt kaufen, das ist so oder so der Fall wie Kleidung und Kinderzimmer, Schulsachen werden ja auch immer mitgegeben.
5: Auch Männer die Kinder in die Welt setzen müssen so Verantwortung übernehmen und die Frauen entlasten.
6: Frauen können sich nicht auf Kosten des Vaters ein schönes Leben machen und sich vor der Arbeit drücken.
7: Gleichberechtigung für alle.
8: Somit auch allen den Spagat zwischen Erziehung und Arbeit.
9: Wird in vielen europäischen Ländern ausgeübt und auch Kita und Außerschulische Betreuung wie bei uns in Belgien von 7:00 bis 18:00 Uhr. für die arbeitende Bevölkerung.
10: Auch kann ein Elternteil dem Anderen seine richtige Mama oder Papa vorenthalten und den Ersatz vorlügen. Hier auch ein Recht des Kindes.
11: Wer sich nicht um sein Kind kümmern kann oder will, der wird dann halt zu Zahlungen gezwungen, aber der der kann und will, darf nicht dafür bestraft werden.
12: Wer die Hosen anhaben will und alles bestimmen möchte, muss auch bei Problemen alles regeln und nicht abhauen und erst wiederkommen wenn der Andere alles geregelt hat.
So hätte ich wenigstens ein Mitspracherecht und etwas Einfluss auf meinem durch die Mutter entführtes gemeinsames Kind von Belgien nach Deutschland.