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Gleichberechtigung: Rita Süssmuth kritisiert Urteil zur Aufhebung des Paritätsgesetzes

Gleichberechtigung

Rita Süssmuth kritisiert Urteil zur Aufhebung des Paritätsgesetzes

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    Im August hatten Frauen in Potsdam für die Parität bei der Aufstellung von Kandidatenlisten geworben.
    Im August hatten Frauen in Potsdam für die Parität bei der Aufstellung von Kandidatenlisten geworben. Foto: dpa

    „Dieses Urteil stellt die Parteiengesetze über die im Grundgesetz verankerte Pflicht, Gleichberechtigung zu fördern.“ Mit diesen Worten kritisiert die frühere Präsidentin des Deutschen Bundestages Rita Süssmuth (CDU) gegenüber unserer Redaktion die Aufhebung des Paritätsgesetzes in Brandenburg – und verlangt eine umgekehrte Rangfolge: Gleichberechtigung vor Parteiengesetz. Süssmuth kämpft seit Jahren für mehr Teilhabe von Frauen in Parlamenten.

    Vor vier Monaten war in Brandenburg das Paritätsgesetz in Kraft getreten – jetzt hat es das Verfassungsgericht des Landes für nichtig erklärt. Das Gesetz verpflichtete die Parteien, ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen mit abwechselnd gleich vielen Frauen und Männern zu besetzen. Zuvor hatten schon die Verfassungsrichter in Thüringen die dortige Regelung gekippt.

    SPD-Politikerin Maria Noichl ist überzeugt von Notwendigkeit der Paritätsgesetze

    Politikerinnen verschiedener Parteien reagierten am Freitag enttäuscht bis bestürzt auf das Urteil, das als Rückschlag für entsprechende Bestrebungen in anderen Bundesländern und auf Bundesebene gewertet wird.

    Maria Noichl, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (SPD) erklärte auf Anfrage unserer Redaktion: „Von einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in den Parlamenten sind wir hier in Deutschland immer noch weit entfernt.“ Sie sei überzeugt, dass sowohl das Gleichstellungsgebot im Grundgesetz als auch die Anforderungen der Frauenrechtskonvention Paritätsgesetze geradezu erfordern.

    Die Verfassungsrichter in Potsdam hatten hingegen verkündet: Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen. Die Argumentation der Richter in Thüringen wenige Monate zuvor war ähnlich: Das Paritätsgesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Programmfreiheit und Chancengleichheit. Das Gericht gab damit zwei Klagen der NPD und der AfD recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Auch hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt.

    Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke: Die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen

    Brandenburg war das erste Bundesland, das ein solches Paritätsgesetz zur Besetzung der Kandidatenlisten von Parteien bei künftigen Landtagswahlen verabschiedet hatte. Der Landtag stimmte im vergangenen Jahr mehrheitlich für das Gesetz, seit 30. Juni dieses Jahres ist es in Kraft. Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hatte die Regelung bei der mündlichen Verhandlung des Gerichts im August verteidigt: Wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen seien, sei die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot.

    Das sieht auch Ulrike Scharf (CSU) so. Die Landesvorsitzende der bayerischen Frauen-Union sagt auf Anfrage: „Unser großes Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Politik. Frauen müssen alle Politikinhalte mitbestimmen und inhaltlich prägen.“ Es sei ihr wichtig, dass Paritätsgesetze rechtskonform umgesetzt werden.

    Dafür setzen sich nicht nur viele Bundesländer ein – auf Bundesebene kämpfen zum Beispiel CDU-Politikerin Süssmuth und die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Katrin Göring-Eckardt ebenfalls dafür. Der Frauenanteil im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37,3 Prozent auf 31,2 Prozent gesunken. Im Brandenburger Landtag liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei rund einem Drittel.

    Süssmuth: „Wir machen weiter, wir geben nicht auf!“

    Die bayerische Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze fordert nun eine Verfassungsänderung, um die Paritätsgesetze möglich zu machen. Es müsse genau analysiert werden, an welchen Hebeln man drehen könne, sagt Schulze. „Freiwilligkeit reicht nicht mehr, es bedarf endlich einer rechtssicheren Regelung.“ Denn wie CDU-Politikerin Süssmuth sagt, gehe es hier um die Verpflichtungen der Demokratie gegenüber den Geschlechtern. Sie fordert, das nun das Bundesverfassungsgericht klären müsse, ob Deutschland hier eine Verfassungsreform braucht. Süssmuth: „Wir machen weiter, wir geben nicht auf!“ (mit dpa)

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