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Goldfinger-Prozess: Moralisch verwerflich, rechtlich erlaubt

Kommentar Von Holger Sabinsky-Wolf
27.05.2020

Es gibt einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Deshalb war der Goldfinger-Prozess, auch wenn es um moralisch verwerfliche Vorgänge ging, kein Fall für die Strafjustiz.

In Deutschland gibt es keine Steuergerechtigkeit. Unser Steuersystem ist zwar im Kern gerecht angelegt, es wird aber nicht gerecht ausgelebt. Während ein breiter (gehobener) Mittelstand die größte Steuerlast trägt, haben Reiche viel mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Lobbygruppen von Vermögenden nehmen schon auf die Steuergesetzgebung Einfluss. Und mithilfe teurer Finanzberater können Millionäre diese Gesetze dann viel günstiger für sich nutzen. Es ist daher gut, dass der Staat ganz genau hinschaut, wenn der Verdacht besteht, dass jemand den Fiskus prellen will.

Die Frage ist nur, mit welchen Mitteln das geschieht. Im Goldfinger-Fall wurde mit Razzien, U-Haft und Strafprozess sehr hart eingestiegen. Nun, nach einem halben Jahr Verhandlung zeigt sich, dass clevere Anwälte und Steuerberater das Gesetz bis zum Äußersten ausgereizt haben. Das mag moralisch verwerflich sein. Verboten ist es nicht. Und strafbar auch nicht. Allein darum ging es im Strafverfahren.

Der "Goldfinger" wäre ein Fall für die Steuerbehörden und die Finanzgerichte gewesen. Nicht für die Strafjustiz. Der Staat hat nicht das Recht, Menschen strafrechtlich zu verfolgen, die sich an seine eigenen Gesetze halten.

Lesen Sie dazu auch: Paukenschlag beim Goldfinger-Prozess: Gericht will alle Verfahren einstellen

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