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Rente
13.07.2018

Heils neues Rentenpaket: Wer profitiert, wer zahlt?

Sozialminister Hubertus Heil mit dem aktuellen Entwurf des Rentenpaketes, das viele Verbesserungen bringen soll.
Foto:  Britta Pedersen, dpa

Die Bundesregierung plant bessere Leistungen für Mütter, Geringverdiener und Erwerbsunfähige. Was das alles kostet – und wer vor allem dafür bezahlen muss.

Weil die Angst vor Armut im Alter zu den drängendsten Sorgen vieler Bundesbürger zählt, haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag auf ein „Rentenpaket“ geeinigt. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat am Freitag seine konkreten Pläne dazu vorgestellt. Die Rente als „Kernversprechen des Sozialstaats“ gelte es, verlässlich zu erneuern, sagte Heil.

Kern des Rentenpakets ist die sogenannte „doppelte Haltelinie“. Sie besagt, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent eines Durchschnittslohns sinken und gleichzeitig der Beitragssatz nicht auf mehr als 20 Prozent steigen darf. Dies gilt zunächst bis zum Jahr 2025. Für die Zeit danach soll eine Rentenkommission Vorschläge erarbeiten, wie das Rentensystem reformiert werden muss, um in einer alternden Gesellschaft noch gerecht zu sein.

Um die doppelte Linie zu halten, sollen die Bundeszuschüsse zum Rentensystem steigen. Zudem soll ein Demografiefonds aufgebaut werden, in den von 2021 bis 2024 jährlich zwei Milliarden Euro eingezahlt werden, zusammen also acht Milliarden Euro. Das Geld kommt zum Einsatz, wenn eine der beiden Haltelinien zu brechen droht.

Über die erweiterte Mütterrente muss noch geredet werden

Mehr Rente bekommen künftig Mütter, die mindestens drei vor 1992 geborene Kinder haben. Denn sie sollen auch das dritte Jahr Erziehungszeit angerechnet bekommen. Für Männer, die die Erziehung ihrer Kinder übernommen haben, gilt dies ebenfalls. Rund drei Millionen Mütter und Väter werden laut Heil davon profitieren. Doch über die genauen Bedingungen der Mütterrente, so räumt Heil ein, gebe es noch Gesprächsbedarf innerhalb der Großen Koalition. Er hält auch andere Varianten für möglich.

Menschen mit Erwerbsminderungsrente, die heute oft von Armut betroffen und auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind, sollen künftig bessergestellt werden. Und zwar so, als hätten sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet.

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Geringverdiener will Heil dadurch entlasten, dass die Einkommensgrenze, ab der in voller Höhe Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, angehoben wird. Sie steigt von 850 Euro im Monat auf 1300 Euro. Davon profitieren laut Heil rund drei Millionen Menschen. Wer etwa 850 Euro im Monat verdient, werde so künftig über 270 Euro im Jahr mehr verfügen.

Die von Arbeits- und Sozialminister Heil angekündigten Leistungsverbesserungen werden bis zum Jahr 2025 rund 32 Milliarden Euro kosten. Teuerster Einzelposten ist die Mütterrente, die bis 2025 mit etwa 26 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Zu etwa einem Drittel kommt der Bund für die Steigerungen auf, zu zwei Dritteln zahlen dafür die Beitragszahler.

Der Rentenbeitrag sinkt vorerst nicht

Heil kündigte ein weiteres Rentenpaket an, in dem es dann um die Einführung einer Grundrente für Menschen gehen werde, die im Leben viel gearbeitet haben, aber nur wenig verdient und deshalb niedrige Rentenansprüche haben. Ihnen soll künftig eine Rente über dem Niveau der Grundsicherung gewährt werden. „Diese Menschen sollen im Alter mehr haben, als die, die nie gearbeitet haben“, sagt Heil. Auch Selbstständige sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden.

Trotz guter Konjunktur sieht Heil im Moment keinen Spielraum für eine Senkung der Rentenbeiträge, die rechtlich möglich wäre. Er bekräftigt aber, dass im kommenden Jahr die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von bisher 3,0 Prozent des Einkommens auf 2,7 Prozent sinken sollen. In diesem Punkt droht Streit in der Großen Koalition. Denn in CDU und CSU wünschen sich viele eine noch stärkere Senkung, Unionsfraktionschef Volker Kauder hält sogar eine Reduzierung auf 2,4 Prozent für möglich.

Das Bundeskabinett befasst sich nach der Sommerpause mit den Rentenvorschlägen von Heil. Danach wird über den Gesetzesentwurf im Parlament beraten und abgestimmt. Danach könnte das Gesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Ausgaben steigen um 150 Milliarden Euro bis 2040

Die Rentenreform der GroKo erfolgt vor dem Hintergrund gewaltiger Risiken für das bisherige System der Altersvorsorge. Denn der demografische Wandel stellt die Rentenkasse in den kommenden Jahren vor eine gewaltige Belastungsprobe. Wenn in Kürze die Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge schrittweise in Ruhestand gehen, kippt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Finanzieren heute vier Beitragszahler rechnerisch zwei Rentner, werden 2030 wohl nur noch drei Beitragszahler auf zwei Rentner kommen. Die gesamten Rentenausgaben betrugen im vergangenen Jahr rund 250 Milliarden Euro. Davon wurde ein rundes Drittel aus Steuerzuschüssen bestritten. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Rentner allerdings so weit steigen, dass sich die gesamten Rentenausgaben nach Berechnungen von Experten auf rund 400 Milliarden jährlich belaufen.

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