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19.08.2010

Kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein

Kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Freispruch erster Klasse für Oberst Georg Klein: Knapp ein Jahr nach dem verheerenden Bombenangriff von Kundus hat nach der Bundesanwaltschaft auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier eingestellt.

"Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben", hieß es am Donnerstag knapp zur Begründung. Die Opposition protestierte gegen die Entscheidung des Heeresinspekteurs. Für die weitere Untersuchung der Kundus-Affäre im Verteidigungsausschuss des Bundestags erhielten SPD und Linke allerdings einen Rückschlag. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Gegenüberstellung von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) mit den von ihm entlassenen Spitzenberatern - Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert - ab.

Das Bombardement am 4. September 2009 war von Klein angefordert und von US-Kampffliegern ausgeführt worden. Die Bundeswehr geht davon aus, dass dabei 91 Menschen getötet und 11 verletzt wurden. Die NATO kam in einem früheren Untersuchungsbericht auf mindestens 142 Tote und Verletzte.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein waren bereits im April eingestellt worden. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen das Völkerstrafrecht noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es damals. Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte. Der Veröffentlichung des Ergebnisses musste der 1961 geborene Oberst zustimmen. Klein ist derzeit Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig.

Die Opposition kritisierte den Freispruch für Klein. "Das passt nicht zusammen", sagte der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold der Nachrichtenagentur dpa. "Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) muss erklären, wie er den Einsatz für unangemessen erklärt und gleichzeitig alles disziplinarisch in Butter ist. (...) Aus falsch darf nicht richtig werden."

Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour sagte der dpa, es gehe nicht um die Person Klein. Aber: "Die Begründung des Ministeriums nach mehr als elf Monaten Prüfung eines Disziplinarverfahrens ist hoch widersprüchlich", sagte er. Alle hätten doch längst zugegeben, dass es Verfahrensfehler gegeben habe.

Die parlamentarischen Untersuchungen zur Kundus-Affäre sollen bis Ende des Jahres laufen. Die Opposition will noch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vor den Ausschuss laden.

Zu der von SPD und Linken ebenfalls angestrebten Gegenüberstellung wird es allerdings nicht kommen. Der BGH bestätigte die Entscheidung der Koalitionsmehrheit im Ausschuss gegen eine gemeinsame Vernehmung von Guttenberg, Schneiderhan und Wichert.

Die Entschädigung der Opfer von Kundus ist nach langem Hin und Her inzwischen geregelt. Die Angehörigen von Opfern erhalten jeweils 3800 Euro. Das Verteidigungsministerium erkennt aber keinen Rechtsanspruch darauf an. Opferanwälte halten die Summe für zu gering und erwägen eine Klage.

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