Union und SPD machen Weg für Frauenquote frei
Beim Thema "Frau und Familie" haben die Verhandlungspartner erste Beschlüsse gefasst. Hier ein Überblick zu den konkreten Änderungen.
Frauen und Familien gehörten im Wahlkampf zu den umworbensten Zielgruppen der Parteien. Nun haben die Fachpolitiker von Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen mit einer Frauenquote für Aufsichtsräte und kleineren Verbesserungen beim Elterngeld und bei der Pflege von Angehörigen die ersten Reformen entworfen. Eine Zwischenbilanz.
Eigentlich wollten CDU und CSU ja das Kindergeld erhöhen. Wenn dafür schon kein Geld da ist: Wie würde eine Große Koalition die Familien denn dann unterstützen?
Fest verabredet ist bisher nur ein „Elterngeld plus“. Ein Vater oder eine Mütter, die Teilzeit arbeiten, können ihr Elterngeld zwar schon jetzt auf bis zu 28 Monate „strecken.“ Dank eines neuen Berechnungsmodells würden sie damit künftig aber etwas besser fahren als bisher. Eine Mutter, die in Vollzeit 2000 Euro brutto verdient hat und nach der Geburt für 900 Euro Teilzeit arbeitet, hätte so unterm Strich 65 Euro mehr im Monat zur Verfügung als nach der gegenwärtigen Regelung. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung, indem sie beide in zwischen 25 und 30 Stunden in Teilzeit arbeiten, sollen sie in Zukunft einen Aufschlag von zehn Prozent auf das Elterngeld erhalten.
Union und FDP haben eine Frauenquote für Aufsichtsräte verabredet. Wird die deutsche Wirtschaft jetzt tatsächlich weiblicher?
Theoretisch ja - praktisch noch nicht. Die neue Regelung, nach der mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein müssen, soll 2016 und auch nur für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen eingeführt werden. Für Vorstände und andere Spitzenmanager würde sie ohnehin nicht gelten. Hier sollen sich die Konzerne selbst „verbindliche Zielgrößen“ geben“. SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig spricht dennoch von einem wichtigen Signal, um die Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern. Wenn die Quote nicht erreicht werde, warnt sie, „gibt es Sanktionen, und zwar den leeren Stuhl. Dann darf das Mandat nicht besetzt werden.“
Wie viele Frauen haben in der Wirtschaft denn auch ohne die Quote Karriere gemacht?
Im September lag der Anteil der Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten deutscher Unternehmen bei nicht einmal zwölf Prozent. Bei einem Weltkonzern wie Volkswagen, zum Beispiel, finden sich unter den insgesamt 20 Aufsichtsräten nur drei Frauen. Nach der Neuregelung müssten ab 2016 die ersten drei Männer, die aus dem Gremium ausscheiden, durch Frauen ersetzt werden.
Wer Angehörige pflegt, soll künftig eine bezahlte Auszeit nehmen dürfen. Was planen die angehenden Koalitionäre konkret?
Die so genannte „Familienpflegezeit“ gibt es zwar schon - allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Wer sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, kann sich dann bei gekürzten Bezügen bis zu zwei Jahre freistellen lassen, muss das aber anschließend mit gekürzten Bezügen auch wieder „hereinarbeiten.“ In Zukunft sollen Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine solche Auszeit bekommen. Für die Organisation von Pflege sollen sich Angehörige jedes Jahr für bis zu zehn Tage freistellen lassen können, anstelle des Gehaltes zahlt die Pflegekasse dabei eine „Lohnersatzleistung“ nach dem Vorbild des Arbeitslosen- oder des Elterngeldes zahlt. Vorbild dafür ist nach den Worten der CSU-Expertin Dorothee Bör die bestehende Regelung beim Kinderkrankengeld.
Wenige Vorhaben in der Familienpolitik waren so umstritten wie die Einführung des Betreuungsgeldes. Steht es jetzt wieder auf der Kippe?
Formal bestehen die Sozialdemokraten noch auf seiner Abschaffung. Tatsächlich hat Parteichef Sigmar Gabriel bereits durchblicken lassen, dass er an bereits verabschiedeten Gesetzen nicht mehr rütteln will. Ob seine Partei dafür eine politische Gegenleistung bekommt, zum Beispiel zusätzliche Mittel für den Ausbau von Kindergärten und -krippen, ist noch unklar.
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