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  3. Passwortzugriff: Online-Passwörter: FDP wirft Regierung "Angriff auf Bürgerrechte" vor

Passwortzugriff
17.12.2019

Online-Passwörter: FDP wirft Regierung "Angriff auf Bürgerrechte" vor

Das geplante Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht vor, dass Staatsanwaltschaften Log-In-Daten von Internetplattformen einfordern können.
Foto: Lukas Schulze, dpa (Symbolbild)

Exklusiv Die Bundesregierung plant in einem neuen Gesetzesentwurf, Internetplattformen zur Herausgabe von Log-in-Daten zu zwingen. Die FDP kritisiert das scharf.

Die FDP hat mit heftiger Kritik auf Pläne der Bundesregierung reagiert, Internetdienstleister wie Twitter oder Facebook zur Herausgabe von Passwörtern zu zwingen. "Der Vorstoß ist ein offener Angriff auf die Bürgerrechte", sagte Fraktionsvize Stephan Thomae unserer Zeitung.

"Allein die Vorstellung, dass Sicherheitsbehörden künftig ohne Richterbeschluss auf Passwörter zugreifen können, stellt einen neuen Tiefpunkt für die Bürgerrechte dar", erklärte der Jurist. Die Pläne seien offenbar ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk der SPD an die Union. "Den Überwachungs-Phantasien der Bundesregierung muss dringend Einhalt geboten werden", forderte Thomae.

Zugriff auf Online-Passwörter: Justizministerium verteidigt die Pläne

Der CSU-Rechtsexperte Volker Ullrich sah die Sache etwas gelassener. "Bereits jetzt ist nach der Strafprozessordnung eine Herausgabe von Bestandsdaten möglich, was der Gesetzentwurf unter Richtervorbehalt präzisiert", sagte er unserer Zeitung. Dennoch werde im Gesetzgebungsverfahren genau zu erörtern sein, welch praktische Relevanz die Vorschrift habe und ob sie rechtlich verhältnismäßig sei.

Die entsprechenden Passagen sind im Entwurf des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zu finden. Das federführende Bundesjustizministerium verteidigte die Pläne mit dem Hinweis, es gehe nicht um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern nur um eine Präzisierung. "Um Täter identifizieren zu können, müssen Staatsanwaltschaften von Internetplattformen Daten herausverlangen können", sagte ein Ministeriumssprecher. Im Einzelfall sei es erforderlich, auf einen Account zugreifen zu können. Das sei nach geltendem Recht bereits heute möglich.

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