Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Einzelhandel: Streit um die Bonpflicht: Altmaier will Änderung in letzter Minute

Einzelhandel
14.12.2019

Streit um die Bonpflicht: Altmaier will Änderung in letzter Minute

Ab 2020 sind Geschäfte dazu verpflichtet, ihren Kunden Kassenbons auszudrucken. Wirtschaftsminister Altmaier will aber noch Änderungen.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

In gut zwei Wochen soll die geplante Bonpflicht eingeführt werden. In letzter Minute will Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aber noch Änderungen.

Gut zwei Wochen vor der geplanten Einführung der Bonpflicht für Händler dringt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf Änderungen in letzter Minute. Der CDU-Politiker forderte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, die Vorgabe aus dem Gesetz zu streichen, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. 

Die Pflicht, bei jeder Transaktion in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde "zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen", schrieb Altmaier an seinen Kollegen. Zudem werde die Umwelt stark belastet, da die häufig auf Thermopapier gedruckten Bons zu Milliarden "direkt im Müll landen" würden. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.

Wirtschaftsminister Altmaier im Austausch mit Finanzminister Scholz

"Ich kann bestätigen, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit Bundesfinanzminister Scholz im Austausch zum Thema Bonpflicht ist", sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Samstag. Zum konkreten Inhalt wollte er sich nicht äußern. 

Das Finanzministerium hatte zuletzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katja Hessel geschrieben, es sei ausdrücklich vorgesehen, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt. 

Altmaier betonte in seinem Brief vom 12. Dezember: "Die Folgen dieser Regelung sind beträchtlich." So rechne die Handelskette Rewe mit 140.000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr. Altmaier verwies darauf, dass der Gesetzentwurf von 2016 eine Belegpflicht auf Kundenwunsch vorgesehen habe. "Diese Regelung wurde im parlamentarischen Verfahren zu einer allgemeinen Belegausgabepflicht ausgeweitet." Er hoffe nun "auf eine kurzfristige einvernehmliche Lösung im Sinne der Unternehmen und der Umwelt".

Bonpflicht soll gegen Steuerbetrug helfen

Im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug am Ladentisch sollen mit dem Jahreswechsel Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion sollen Händler dann auch einen Beleg ausgeben - ob beim Bäcker oder am Tresen im Club. Laut dem Kassengesetz sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar an. Das Kassengesetz war am 22. Dezember 2016 erlassen worden.

Altmaier verwies auf eine mögliche Ausnahmeregelung. Diese sollte genutzt werden. Er forderte Scholz auf, einen sogenannten Anwendungserlass vom Juni so zu überarbeiten, dass vor allem Geschäfte ausgenommen werden, "in denen Kunden typischerweise gar keinen Beleg wünschen".

Vor allem Handelsverbände laufen Sturm gegen die Bonpflicht. Sie verweisen vor allem auf hohe Umrüstungskosten für Ladenkassen.

Unterstützung für Scholz kam aus seiner Partei. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Achim Post, betonte: "Hauptleidtragender der Kassenbonpflicht ist der Steuersünder, nicht etwa die Umwelt oder der Einzelhandel". Der Staat dürfe sich nicht "weiterhin Milliardensummen durch die Lappen gehen lassen". Die Belegpflicht sei dafür ein "verhältnismäßiges Mittel". Außerdem sehe die Regelung vor, dass Belege etwa digital per App ausgestellt werden könnten. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der neue Parteichef Norbert Walter-Borjans geäußert.

FDP und AfD stellten sich hinter Altmaier. Die AfD sei "dagegen, jeden Einzelhändler zu verdächtigen, dass er oder sie Steuern hinterzieht", sagte der Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk. Der stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende Michael Theurer forderte, Mittelständler und Handwerker müssten "vor diesem Bürokratie-Monster" geschützt werden. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Für jede Breze einen Bon: Bäcker warnen vor Kassenzettel-Chaos

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.