Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Verbraucherschutz: Handy, Streaming, Fitness: Abzocker haben es bald schwerer

Verbraucherschutz
25.06.2021

Handy, Streaming, Fitness: Abzocker haben es bald schwerer

Abzocke im Internet - ein ständiges Ärgernis für Verbraucher. Doch mit dem neuen Vertragsrecht ist ein Werkzeug da, um die Abzocke einzudämmen.
Foto: Andrea Warnecke, dpa

Ob Handy-Tarif oder Film-Abo: Kunden kommen künftig leichter und schneller aus ihren Verträgen heraus. Und unseriösen Telefonwerbern drohen hohe Bußgelder

Den Handy-Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, einem aufdringlichen Telefonwerber auf den Leim gegangen, noch mehr als ein Jahr an das teure Fitnessstudio gebunden: Für viele Verbraucher sind die langen Kündigungsfristen in ihren Verträgen ein Ärgernis. Vom nächsten Jahr an allerdings werden sie aus ihnen deutlich leichter und schneller herauskommen.

Nach einer jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung sollen Ein-Jahres-Verträge zum Standard werden. Außerdem können Kunden dann mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen – üblich waren bisher drei Monate. Die Regelung gilt für ab Januar neu geschlossene Verträge. Für alte Verträge, die sich ins Jahr 2022 hinein verlängern, gilt aber bereits die verkürzte Kündigungszeit.

Verträge für Handy, Streaming oder Fitness: Im Netz gibt es künftig einen "Kündigungsbutton"

„Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten“, kritisiert Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer noch viel zu häufig über den Tisch gezogen und benachteiligt.“ Künftig dürfen Verträge für Handys, Streamingdienste oder Fitnessstudios in der Regel nur noch ein Jahr laufen, Laufzeiten von zwei Jahren sind zwar noch erlaubt, allerdings muss der Anbieter gleichzeitig auch ein Angebot über einen maximal 25 Prozent teureren Ein-Jahres-Vertrag vorlegen. Bei Angeboten im Internet muss es außerdem einen gut sichtbaren „Kündigungsbutton“ geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie vorher geschlossen wurden. Vor der stillschweigenden Verlängerung eines Vertrages muss der Anbieter überdies auf die bevorstehende Verlängerung und die Kündigungsmöglichkeit hinweisen.

Für die Verträge mit Strom- oder Gasversorgern gilt die Neuregelung nicht. Sie seien durch das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug heute schon verbraucherfreundlicher als beispielsweise Handy-Verträge mit zwei Jahren Laufzeit, sagt der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner, der die Reform mit ausgehandelt hat. Verboten wird allerdings der Abschluss von Versorgerverträgen durch Energiekonzerne oder von ihnen beauftragte Dienstleister am Telefon. „Ein besonders großes Ärgernis sind telefonisch aufgeschwatzte Verträge über Strom- und Gaslieferungen“, betont Ministerin Lambrecht gegenüber unserer Redaktion. Häufig seien sich Verbraucher dabei gar nicht bewusst, dass es um einen neuen Liefervertrag gehe. „Damit ist zukünftig Schluss: Vertragsschlüsse am Telefon sind bei diesen wichtigen Verträgen nicht mehr möglich.“

Verbraucherschützer sind noch nicht zufrieden mit dem neuen Vertragsrecht

Klaus Müller, dem Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, geht das neue Gesetz allerdings nicht weit genug. Zwar mache es den Alltag der Verbraucher sicherer und Schluss mit überlangen automatischen Vertragsverlängerungen bei Abos oder Handyverträgen, räumt er gegenüber unserer Redaktion ein. „Allerdings bleiben einige blinde Flecken, denen sich eine künftige Bundesregierung annehmen muss.“ Dazu zählten der Schutz vor untergeschobenen Verträgen an der Haustür und die Länge der Erstvertragslaufzeiten.

Lesen Sie dazu auch

Mit der Reform des Vertragsrechtes unternimmt die Koalition auch einen weiteren Anlauf zur Eindämmung unseriöser und betrügerischer Telefonwerbung. Diese Form der Werbung ist bereits jetzt nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers erlaubt – viele Werber aber ignorieren dies einfach. Teilweise, sagt SPD-Experte Brunner, riefen sie potenzielle Kunden sogar von Rufnummern aus an, die nur für diesen einen Anruf erzeugt würden – eine Rückverfolgung bei den jährlich rund 60.000 Beschwerden ist damit praktisch unmöglich. Künftig müssen Unternehmen genau dokumentieren, wie ein Kunde ihnen seine Einwilligung zu einem Verkaufsgespräch erteilt hat, Betrügern drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.