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Vorstoß
13.02.2008

Bundesverfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein gekippt. Sie verstoße gegen das Grundgesetz. Die Grünen und die Linke freuen sich.

Karlsruhe (ddp). CDU und SPD in Schleswig-Holstein wollen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Fünf-Prozent-Hürde noch vor der Kommunalwahl Ende Mai umsetzen. Die kleineren Parteien begrüßten am Mittwoch die Entscheidung des Gerichts, wonach die Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und der Partei Die Linke hatte damit Erfolg.

Die Fraktionschefs der beiden großen Parteien im Kieler Landtag, Johann Wadephul (CDU) und Ralf Stegner (SPD), wollen einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Februarsitzung des Landtags einbringen. Allerdings sei die Befürchtung, dass künftig radikale Splittergruppen in die kommunalen Parlamente einziehen könnten, nicht ganz unbegründet. Linke-Landessprecherin Antje Jansen verspricht sich von der Gesetzesänderung eine "lebendigere, demokratische Kultur in den Räten und Kreistagen".

Grünen-Landeschefin Marlies Fritzen sprach von einem "Gewinn für die Demokratie, nicht nur für die kleinen Parteien". Das Gericht habe insbesondere auch die Interessen der Wählergemeinschaften berücksichtigt, sagte Fritzen.

Auch die Volksinitiative für "Mehr Demokratie beim Wählen" und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) begrüßten die Entscheidung des Gerichts. "Der einzige Nutzen einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen besteht darin, dass die CDU und die SPD damit kleine Parteien von der demokratischen Mitsprache in den Kommunen fernhalten", sagte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer. FDP-Landeschef Jürgen Koppelin forderte, dass es in einem geänderten Kommunalwahlrecht keine neuen Hürden geben dürfe.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter verletzt die Sperrklausel kleinere Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Es gebe keine ausreichenden Gründe für die Beibehaltung der Klausel. Die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen sei in Schleswig-Holstein auch ohne die Klausel gesichert.

Die Grünen wandten sich dagegen, dass ihr Gesetzentwurf zur Abschaffung der seit 1959 im Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Fünf-Prozent-Klausel im Dezember 2006 mit der Mehrheit von CDU und SPD im Landtag abgelehnt wurde. Das Parlament habe die Klausel "ohne hinreichende Begründung beibehalten", hieß es in der Organklage.

Aus Sicht der Grünen hätte der Landtag die Erfahrungen, die andere Bundesländer ohne die Sperrklausel gemacht haben, auswerten müssen. Eine Fünf-Prozent-Hürde gebe es nur noch in 3 von 13 Flächenländern und den Stadtstaaten.

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