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Berlin
08.01.2014

Auf Krücken ins Kanzleramt: Trotz Unfall empfängt Merkel die Sternsinger

Der Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier hilft Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) beim Empfang der Sternsinger am 07.01.2014 im Bundeskanzleramt in Berlin. Jeweils vier Sternsinger aus allen 27 deutschen Diözesen waren eingeladen. Die Bundeskanzlerin muss wegen ihrer Ski-Verletzung an Krücken gehen.
Foto: Kay Nietfeld/ dpa

Wenn Politiker krank werden, läuft einiges anders als bei ihren Wählern. Auch mit angebrochenem Becken müht sich Frau Merkel ins Kanzleramt

„So, jetzt brauch’ ich mal meine Krücken.“ Angela Merkel ist krank – aber nicht untätig. Obwohl ihr angebrochenes Becken im Liegen am besten heilt, empfängt sie am Dienstagvormittag wie jedes Jahr eine Schar Sternsinger im Kanzleramt. Als Regierungschefin ist sie, ob zu Hause, im Urlaub oder im Büro, ja eigentlich immer im Dienst. Auch die üblichen gesetzlichen Regelungen, nach denen Beschäftigte sich unverzüglich krankmelden müssen und bei längeren Fehlzeiten ein ärztliches Attest benötigen, gelten für Politiker wie sie nicht.

Ein Abgeordneter ist keinem Chef Rechenschaft schuldig

Ein Abgeordneter ist nur sich und seinem Gewissen verpflichtet. Wird er krank, ist er keinem Chef Rechenschaft schuldig. In den Sitzungswochen des Bundestages sollte er (oder sie) aber schon aus Eigeninteresse daran denken, sich abzumelden. Für jeden verpassten Parlamentstag zieht die Bundestagsverwaltung Abgeordneten zwischen 50 und 100 Euro von ihrer steuerfreien Kostenpauschale von gut 4000 Euro im Monat ab. Legt ein Parlamentarier ein ärztliches Attest vor, behält sie lediglich 20 Euro pro Tag ein. Ohne Abzug kommen nur Abgeordnete im Mutterschutz und Abgeordnete davon, die sich um ein krankes Kind kümmern müssen, weil sie beispielsweise alleinerziehend sind.

Wenn Angela Merkel an allen zehn Sitzungstagen fehlt, die in diesem Monat noch angesetzt sind, kostet sie das mit einem entsprechenden Attest 200 Euro. Sind Parlamentarier oder Regierungsmitglieder deutlich länger krank, zahlt die Staatskasse ihre Diäten, ihr Ministergehalt oder die Bezüge der Kanzlerin trotzdem unverändert weiter. Anders als bei „normalen“ Arbeitnehmern endet die Lohnfortzahlung für hauptberufliche Politiker nicht nach sechs Wochen, ehe dann die Krankenkasse einspringt.

Zwei Drittel der Abgeordneten sind privat krankenversichert

Eine gute medizinische Versorgung dürfte Angela Merkel sicher sein – sie ist nicht nur die Bundeskanzlerin, sondern auch Privatpatientin, wie sie im TV-Duell mit Peer Steinbrück verriet, der sich ebenfalls privat versichert hat. Da Abgeordnete wie Beamte eine Reihe von Privilegien bei der Krankenversicherung genießen, sind nach Recherchen des ZDF etwa zwei Drittel von ihnen Mitglied einer privaten Kasse. Darunter auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, ein entschiedener Befürworter der Bürgerversicherung, einer Art Einheitskasse für alle. Auch der Fraktionschef der Linken, Gregor Gysi, ist Privatpatient. Er verzichtet jedoch auf einen Teil der Beihilfe (Zuschuss zu den Krankheitskosten).

Dazu gehört im Falle der Kanzlerin auch die Anschaffung von Krücken. Medizinisch korrekt jedoch, erzählt sie den Sternsingern, ehe sie sich wieder zurückzieht, nenne man das heute „eine Gehhilfe“.

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