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  3. Generalmobilmachung in Deutschland möglich? Recht erklärt

Krieg in der Ukraine
22.09.2022

Wäre eine Generalmobilmachung auch in Deutschland möglich?

Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Noch immer sieht das Gesetz aber vor, dass sie unter bestimmten Bedingungen wieder in Kraft tritt.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

In der Ukraine werden alle 18- bis 60-jährigen Männer in die Armee eingezogen. Ein Experte erklärt, welche rechtlichen Möglichkeiten es in einer solchen Situation in Deutschland gäbe.

Wer Ukrainer ist, männlich und zwischen 18 und 60 Jahren alt, darf das Land nicht verlassen – er muss es verteidigen, gegen den russischen Angriffskrieg. Das hat die Regierung wenige Tage nach Kriegsbeginn mit einer Generalmobilmachung angeordnet.

Video: dpa

Deutschland liefert Waffen an die Ukraine, bestraft den russischen Staat mit wirtschaftlichen Sanktionen. Teil dieses Kriegs aber ist die Bundesrepublik nicht, alle anderen Mitglieder der Nato ebenso wenig. Trotzdem wächst die Angst, dass sich der Konflikt in Europa ausbreiten könnte. Nicht zuletzt schürt sie Putin, der die russischen Atomwaffen in Alarmbereitschaft setzte. Was also würde passieren, würde Deutschland angegriffen – wie es der Ukraine widerfährt? Müssten alle Männer zur Waffe greifen, wie es die Ukrainer müssen?

Bei einem Angriff auf Deutschland tritt die Wehrpflicht wieder in Kraft

Die Wehrpflicht ist aktuell ausgesetzt. Männer sind also aktuell nicht mehr verpflichtet, in der Bundeswehr zu dienen. Frauen waren es nie. Die Formulierung "ausgesetzt" aber lässt erahnen, dass sie nicht für immer verschwunden ist, sondern sie zurückkehren kann, wie Kyrill-Alexander Schwarz erklärt. Denn schon heute ist geltendes Recht, dass sie "im Spannungs- oder Verteidigungsfall" wieder in Kraft tritt, fügt der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg hinzu.

Wann diese Fälle eintreten, regelt das Grundgesetz. Ein Verteidigungsfall liegt vor, wenn Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Sobald er festgestellt wird, erhält der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Ein Spannungsfall kann bereits vom Bundestag festgestellt werden, wenn die Lage weniger stark eskaliert ist. Liegt also einer dieser beiden Fälle vor, tritt die Wehrpflicht wieder in Kraft. Sie gelte in solchen Situationen sogar bis zum Höchstalter von 60 Jahren, betont der Rechtswissenschaftler. Die Altersgrenzen entsprechen also denen in der Ukraine.

Generalmobilmachung in Deutschland? Niemand darf zum Dienst an der Waffe gezwungen werden

"Wie immer schon kann der Wehrdienst aber verweigert werden", betont der Rechtswissenschaftler. Das liegt ebenfalls an einer Vorschrift des Grundgesetzes: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden", heißt es darin. Dass Männer – gegen ihren Willen – zum Sturmgewehr greifen müssen, ist also in Deutschland verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Das entbindet sie aber nicht von allen Pflichten. Denn ein Spannungs- oder Verteidigungsfall hat weitere Konsequenzen: Unter anderem aktiviert er ein Regelwerk aus der Zeit des Kalten Krieges: das Arbeitssicherstellungsgesetz. Es ermöglicht, Wehrpflichtige zu zivilen Arbeitsverhältnissen zu verpflichten. Nicht zum bewaffneten Kampf also, wie Schwarz erklärt, aber beispielsweise im Bereich des Katastrophenschutzes. Auch 18- bis 55-jährige Frauen können verpflichtet werden, im Gesundheitswesen oder in Lazaretten zu arbeiten.

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Eine Verpflichtung, wie sie die Männer in der Ukraine trifft, ist also im Prinzip auch in Deutschland denkbar – inklusive des Verbots, das Land zu verlassen. Denn auch ein solches kann für Wehrpflichtige gelten. Der große Unterschied ist, dass der Dienst an der Waffe nicht erzwungen werden darf.

"Vor zwei Wochen hätte ich noch gesagt, dass so eine Situation undenkbar wäre"

Zu unterscheiden davon ist der Nato-Bündnisfall – er tritt ein, wenn ein Nato-Mitglied angegriffen wird. Das habe aber nicht automatisch einen Spannungs- oder gar Verteidigungsfall zur Folge, wie der Jurist betont. Entsprechend aktiviere eine solche Lage auch nicht die Wehrpflicht.

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Wie wahrscheinlich all das ist? "Vor zwei Wochen hätte ich noch gesagt, dass so eine Situation undenkbar wäre", sagt Schwarz. Mittlerweile fielen ihm solche Einschätzungen schwieriger. "Ein Atomkrieg könnte nicht weiter entfernt sein von den Regularien des Grundgesetzes", ergänzt der Rechtswissenschaftler mit Blick auf die äußerst detaillierten Vorschriften. Gleichzeitig habe der Gesetzgeber viele Szenarien durchaus bedacht – etwa, indem er die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt habe.

Alle Informationen zur Eskalation erfahren Sie jederzeit in unserem Live-Blog zum Krieg in der Ukraine.

Hören Sie sich dazu auch unseren Podcast an. Die Augsburgerin Tanja Hoggan-Kloubert spricht über die Angst um ihre Eltern in der Ukraine – und die überwältigende Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung.

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