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  3. Selbstbestimmungsgesetz: Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf

Gesetz
23.08.2023

Bundesregierung beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Das Kabinett bringt das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg.
Foto: Peter Steffen, dpa (Symbolbild)

Das Kabinett hat das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht. Lisa Paus bezeichnete die Verabschiedung des Entwurfs als "großen Moment" für trans- und intergeschlechtliche Menschen.

Am Mittwoch hat die Bundesregierung das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz zu einer leichteren Änderung des Geschlechtseintrags beschlossen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die Verabschiedung des Entwurfs als "einen großen Moment" für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. "Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss."

Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist das Selbstbestimmungsgesetz Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. "Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns."

Selbstbestimmungsgesetz: Geschlecht und Vornamen selbst festlegen

Jeder Mensch in Deutschland soll künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Möchte jemand seinen Geschlechtseintrag ändern, müssen demnach künftig eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abgegeben werden. Dies geschieht unabhängig davon, ob Betroffene sich bereits medizinischen Behandlungen zur Geschlechtsangleichung unterzogen haben oder nicht. 

Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Laut Gesetzentwurf sind "trans" Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. "Inter" bedeutet, angeborene körperliche Merkmale zu haben, "die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen". "Nicht-Binär" wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.

Was war die Regelung vor dem Selbstbestimmungsgesetz?

Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Dieses empfinden viele Transmenschen als demütigend. Es sieht beispielsweise vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen. Sie müssen sich dabei oft sehr intime Fragen gefallen lassen. Zudem war das Verfahren langwierig und kostspielig. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. 

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz von Union und AfD

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD. "Die Idee, sein Geschlecht jedes Jahr neu selbst bestimmen zu können, kann man nur als eine Geschichte aus dem Tollhaus bezeichnen", sagte der stellvertretende Fraktionschef Alexander Dobrindt unserer Redaktion. Mit dem nächsten "Ideologie-Gesetz der Arroganz-Ampel" würden jegliche Warnungen vor Missbrauch und Schäden ignoriert. (AZ/dpa)