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Gesetzentwurf
22.08.2023

Selbstbestimmungsgesetz: Einmal im Jahr ein neues Geschlecht

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen Geschlechtseinträge einfacher geändert werden können.
Foto: Peter Steffen, dpa

Die Bundesregierung ersetzt das alte Transsexuellengesetz. Geänderter Eintrag soll Kriminellen kein Abtauchen ermöglichen. Dobrindt: "Geschichte aus dem Tollhaus“.

Künftig soll es Erwachsenen und Heranwachsenden möglich sein, den amtlichen Geschlechtseintrag einmal jährlich zu ändern. Nach mehreren Verzögerungen will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch das nicht unumstrittene Selbstbestimmungsgesetz beschließen. Mit der Mehrheit der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP könnte es dann schon bald vom Bundestag beschlossen werden. Das bestätigte Bundeskanzler Olaf Scholz am Sonntag beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung in Berlin. Auf die Frage eines Besuchers, wann das Gesetz denn endlich kommen werde, antwortete der SPD-Politiker: „Nächste Woche“. Der Entwurf, der am Mittwoch der Ministerrunde vorgelegt wird, unterscheidet sich in einigen Punkten von früheren Fassungen. Vor allem das Innenministerium hatte zuletzt noch Bedenken, die etwa um die Frage kreisten, ob sich Straftäter mit neuer Geschlechtsidentität und geändertem Vornamen dem Zugriff der Behörden entziehen können. 

In ihrem Koalitionsvertrag haben die Ampelpartner vereinbart, das Transsexuellengesetz von 1980 abzulösen. Es soll trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Dazu sollen eine einfache Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt ausreichen. Bei Minderjährigen bis 14 Jahre entscheiden die Sorgeberechtigten. Ab 14 Jahren können die Minderjährigen die Erklärung selbst abgeben, sofern die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt. In Streitfällen muss ein Familiengericht entscheiden. 

Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat als Bundesfamilienministerin das Selbstbestimmungsgesetz vorbereitet
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Kritiker sehen bisheriges Verfahren als teuer und herabwürdigend

Wie schon bisher erfolgt die Änderung des Geschlechtseintrags unabhängig von einer medizinischen Geschlechtsumwandlung oder -angleichung, die etwa durch Operationen oder Hormongaben erfolgen kann. Nach der derzeitigen Regelung aber dürfen Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach Vorlage eines psychologischen Gutachtens und einer gerichtlichen Entscheidung ändern lassen. Kritiker sehen dieses Verfahren als zu langwierig, zu teuer und herabwürdigend. Denn den Betroffenen werden dabei oft sehr intime Fragen gestellt. So hatte das Bundesverfassungsgericht mehrfach Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. 

Die Debatte über eine neue Regelung geriet holprig. Der ursprüngliche Entwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und der grünen Familienministerin Lisa Paus sah etwa vor, dass der alte Name und das alte Geschlecht einer Person nach Änderungen nur in wenigen Ausnahmefällen ausgeforscht und offengelegt werden dürfen. Doch dagegen gab es massive Bedenken aus Sicherheitskreisen. Die Fachleute im von Nancy Faeser (SPD) geführten Innenministerium befürchteten, dass Kriminelle die Möglichkeit eines vereinfachten Wechsels von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen dazu nutzen könnten, um sich einer Strafverfolgung zu entziehen. 

Weiblich, männlich oder divers: Die Behörden bleiben im Bilde

Mit einem überarbeiteten Entwurf wurde den Bedenken nun Rechnung getragen. Wie die FAZ berichtet, sollen Behörden mit einem Interesse an einer lückenlosen Nachverfolgung einer Identität die Möglichkeit dazu auch nach einer Änderung des Geschlechtseintrags haben. Im Falle eines Wechsels informiert die Meldebehörde das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das sogenannte Offenbarungsverbot soll nicht gelten, wo es um das reibungslose Funktionieren amtlicher Register oder Informationssysteme geht. Durch die Änderung des Geschlechtseintrags sollen sich Personen auch nicht einer Ausweisung nach dem Ausländerrecht entziehen können. 

Lesen Sie dazu auch

Dass ein Mann sich im Verteidigungsfall nicht vor der Wehrpflicht drücken kann, wurde bereits in einer früheren Ergänzung klargestellt. Ebenso wurden Bedenken von Feministinnen aufgegriffen, die sich um die Sicherheit von mühsam erkämpften Schutzräumen für Frauen sorgten. Den Plänen zufolge sollen etwa Betreiber von Frauen-Saunen die Möglichkeit behalten, Personen mit männlichem Äußeren den Zutritt zu verwehren. Dies wird per Hausrecht geregelt. 

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirkte am ursprünglichen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes mit.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Heftige Kritik aus der Union: Warnungen werden ignoriert

Für die Union im Bundestag bleibt das Vorhaben auch nach den Änderungen ein rotes Tuch. "Die Idee, sein Geschlecht jedes Jahr neu selbst bestimmen zu können, kann man nur als eine Geschichte aus dem Tollhaus bezeichnen", sagte der stellvertretende Fraktionschef Alexander Dobrindt unserer Redaktion. Mit dem nächsten "Ideologie-Gesetz der Arroganz-Ampel" würden jegliche Warnungen vor Missbrauch und Schäden ignoriert. Der CSU-Landesgruppenchef weiter: "Das ist der erneute Beweis, wie abgehoben und verantwortungslos die Ampel an den wahren Problemen in Deutschland vorbeiregiert."

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.08.2023

"Dass ein Mann sich im Verteidigungsfall nicht vor der Wehrpflicht drücken kann, wurde bereits in einer früheren Ergänzung klargestellt. Ebenso wurden Bedenken von Feministinnen aufgegriffen, die sich um die Sicherheit von mühsam erkämpften Schutzräumen für Frauen sorgten. Den Plänen zufolge sollen etwa Betreiber von Frauen-Saunen die Möglichkeit behalten, Personen mit männlichem Äußeren den Zutritt zu verwehren. Dies wird per Hausrecht geregelt."

Und ist es dann keine Diskriminierung, wenn man jemanden aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes beurteilt? Was genau bedeutet "männliches Aussehen"? Ist es ein ausgeprägter Adamsapfel? Denn nach Definition gelten körperliche Größe, eine starke Muskulatur, eine tiefe Stimme, breite Schultern, markante Gesichtszüge (insbesondere das Kinn) und eine starke Körperbehaarung (insbesondere auf der Brust) als typisch männliche Merkmale. All diese Merkmale können jedoch auch bei geborenen Frauen vorhanden sein.


22.08.2023

Ich frage mich allerdings, wie viele Frauen und Männer sich bislang der Verfolgung entziehen. Indem sie den Eintrag im Standesamt ändern lassen und umziehen. Bei der Hochzeit.

22.08.2023

Eine Gesellschaft, die sich auf solches einlässt, die solches für gut befindet, schafft sich selbst ab. Deutschland ist mittlerweile auf dem besten Weg dahin. Es ist nur noch eine Frage des Zeitpunktes.

22.08.2023

Weit hamer`s bracht, ganz weit.

22.08.2023

Endlich mal ein Gesetz wo man nicht mitmachen muß.... . Ich nehme an, wir werden bald eine "Spinner-Statistik" zu lesen bekommen.

22.08.2023

Muss man, wenn man nach der Änderung seines Geschlechts und einem Jahr Wartezeit wieder zu seinem Ausgangsgeschlecht zurückkehrt den ursprünglichen Vornamen annehmen? Oder kann man dann wie vorher diesen frei wählen?

Dann wäre das nämlich leichter zu einem anderen Vornamen zu kommen als auf herkömmlichem Weg.

Oder anders gesagt, diskriminiert das Gesetz alle, die ihren Vornamen nicht frei nach Wunsch ändern lassen können. Wird bestimmt entsprechende Klagen geben.

22.08.2023

"Die Idee, sein Geschlecht jedes Jahr neu selbst bestimmen zu können, kann man nur als eine Geschichte aus dem Tollhaus bezeichnen"
Das ist in Dänemark schon lange möglich, und dieses Land ist alles andere als ein Tollhaus. Da funktioniert das reibungslos und sogar online. Diese Möglichkeit mag vielleicht anfangs interessant erscheinen, aber mit der Zeit wird es sich wohl so einspielen, dass nur Menschen, die wirklich betroffen sind, darauf zurückgreifen. Der mediale und politische Aufschrei ist völlig unnötig.

22.08.2023

Also wenn diese Möglichkeit "interessant" sein und sich irgendwann einspielen soll, frage ich mich, wo ist da der tiefere Sinn. Ist das eine Spielerei für Leute, die das witzig finden? Es geht doch nicht um eine Haarfarbe, die ich immer wieder mal ändere, weil mir die alte nicht mehr gefällt. Geschlechterzuordnung ist etwas sehr Wesentliches und kein Gimick! Vom Arbeitsaufwand der Behörden mal ganz zu schweigen.

22.08.2023

Wir kennen ja auch diejenigen die eh schon mehrere Identitäten haben.. siehe eine junge Frau mit 48 Identitäten und jeden Tag müssen sich die Menschen die sie kennen auf eine neue Person einstellen.. oder sogar im Park als Hund an der Leine spazieren führen.. Die Darsteller in einem Science Fiction Film das ist ja nicht nicht Realität.. sie sind erfunden.. Unsere Gesellschaft ist so satt von dem Überfluss der auf sie einprasselt dass alles was neu ist immer interessanter wird .. in jede ComiC oder andere Figur versetzen sie sich.. und wollen sie damit lebendig machen.. Man kann das am meisten an den Frauen sehen, was sie mit ihren Körpern anstellen.. am Fließband werden Körper umgestaltet, unnatürliche dicke Hintern, Lippen und Brüste sie groß dass sie kaum sprechen, oder tragen können.. Es gibt keine Grenze mehr, dieser Irrsinn ist keine normale Denkweise mehr, sondern es muss alles verändert werden, sogar das eigene Menschenbild.. Wenn das das die Quintessenz unseres bisherigen Dasein ist.. sind wir wahrscheinlich die dümmste Spezies die es bisher gegeben hat..
Maria Reichenauer: Wer das in Ordnung findet hat ein noch größeres Problem.. !

22.08.2023

@Marianne B.
Ihr Kommentar geht wieder mal total am Thema vorbei. Wie gesagt, in Dänemark gibt es diese Möglichkeit schon länger und niemand hat ein Problem damit. Warum soll es hier anders sein? Wenn jemand das Gefühl hat, im falschen Körper geboren zu sein, muss er sich nicht mehr diskriminierenden medizinischen Audits stellen. Das ist im Grund genommen alles. Es geht weder um medizinische noch um modische Eingriffe. Bitte informieren Sie sich doch einfach, worum es in diesem Gesetz geht.

22.08.2023

Hiiiiiilfe!
Ich kann das alles nicht mehr verstehen und frage mich, wo das noch hinführen soll?

22.08.2023

Ist doch einfach. Demnächst erhält jede(r) jährlich automatisch ein anderes Geschlecht und Namen.

Oder man schafft gleich eine Personenkennziffer an. Dann ist das mit Geschlecht und Name obsolet. Lol.

22.08.2023

Wenn sich jemand im "falschen" Körper fühlt, nicht seinem biologischen Geschlecht zugehörig, ist es gut, dass man das heutzutage entsprechend handeln kann. Wenn das jetzt aber jedes Jahr geändert werden kann, stellt sich mir die Frage, ob ich das noch ernst nehmen kann. Es wird doch niemand ernsthaft jedes Jahr aufs Neue seine Identität ändern müssen. Und mit solchen "Problemen" beschäftigt man hochbezahlte Politiker und sonstige Fachleute.

22.08.2023

Mein Rat: Vergessen sie einfach das "eine Jahr".
Tatsache ist doch dass so eine Frist sinnvoll ist damit nicht irgendwelche "Scherzkekse" - womöglich nur um gegen das Gesetz zu protestieren - alle paar Tage zum Standesamt gehen um ihre Geschlechtszugehörigkeit zu ändern. Andererseits ist es auch nicht zielführend diese Entscheidung irreversibel zu machen, und die Möglichkeit die Entscheidung - ohne Hürden - zu revidieren sollte man zu der Erkenntnis gelangen dass sie ein Fehler war sollte meiner Ansicht nach gegeben werden.
Die Frist von einem Jahr ist denke ich gut gewählt: (zu) lange für die "Scherzkekse" aber kurz genug dass man nicht ewig mit der "falschen" Entscheidung leben muss.

22.08.2023

Na mal schauen. Die Verfolgbarkeit ist wohl nur für Behörden gegeben. Wenn Harry genug Schulden hat wird er halt zur Erna, dann zu Hape und dann zu Frieda.