Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Katholische Kirche: Der Traunsteiner Prozess und Ratzingers Erbe

Katholische Kirche
17.03.2023

Der Traunsteiner Prozess und Ratzingers Erbe

Der damals neu gewählte Papst Benedikt XVI., zuvor Joseph Kardinal Ratzinger, grüßt am 19.04.2005 die Menschen auf dem Petersplatz in Rom.
Foto: Claudio Onorati/ansa via epa, dpa

Schon bald startet vor dem Landgericht Traunstein eine Zivilklage um den Missbrauchsskandal gegen einen Täter und Kirchenverantwortliche. Eine wichtige Frage ist dabei noch ungeklärt: Wer erbt vom Papst?

Kurz vor dem Prozess um den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche vor dem Landgericht Traunstein ist der Umgang mit dem prominentesten Beklagten in dem Verfahren weiter unklar. Die entscheidende Frage: Wer erbt vom Papst? 

Der Klägeranwalt spricht sich gegen eine Abtrennung des Verfahrens gegen den an Silvester gestorbenen Papst Benedikt XVI. aus: "Kardinal Ratzinger war und ist die "Ikone" des Verfahrens", sagte Rechtsanwalt Andreas Schulz der Deutschen Presse-Agentur in München. "Alle Beklagten gehören zusammen, deswegen wäre Abtrennung keine Option." Zuvor hatten Correctiv und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Unklare Rechtsnachfolge

Das Landgericht Traunstein will am 28. März über die Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche verhandeln. Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte: den Wiederholungstäter Priester H., das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und eben Ratzinger. Nach dem Tod des emeritierten Papstes ruht das Verfahren gegen ihn allerdings bis klar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt.

Nach Angaben seines langjährigen Privatsekretärs und Testamentsvollstreckers Georg Gänswein hat Papst Benedikt keinen Erben eingesetzt - darum komme "die gesetzliche Erbfolge zum Zug", sagte er im dpa-Interview. "Diese richtet sich nach vatikanisch-italienischem Recht. Die Anschreiben an die möglichen Erben sind im Gange. Die Antworten der möglichen Erben stehen noch aus."

Nachdem Ratzinger Papst geworden war, hatten Medien über Cousins und Cousinen von ihm berichtet, von denen einige auch in Australien leben sollen. Ob es sich bei diesen Angehörigen um die möglichen Erben handelt, sagte Gänswein nicht. Sollten die möglichen Rechtsnachfolger das Erbe ausschlagen, würde es dann wohl an den Vatikan fallen. Die von Ratzinger in dem Verfahren beauftragte Anwaltskanzlei antworte auf eine entsprechende Anfrage nicht.

Sollte die Frage des Erbes nicht vor Prozessbeginn am 28. März geklärt werden können, spricht Schulz sich für eine Vertagung aus: "Warten ist besser als abtrennen." Über eine solche Vertagung müsste allerdings das Gericht entscheiden, das eine entsprechende Anfrage zunächst unbeantwortet ließ.

Priester nach sexuellem Missbrauch versetzt

Bei dem Fall geht es um den wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Wiederholungstäter Priester H., der nach Vorwürfen gegen ihn in den 1980er Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt wurde - zu der Zeit, als Ratzinger Erzbischof von München und Freising war.

In seiner neuen Diözese wurde der Priester dann wegen sexuellen Missbrauchs in Grafing bei München rechtskräftig verurteilt und erneut versetzt - nach Garching an der Alz, wo niemand von seinen Taten wusste und wo der Priester erneut rückfällig wurde.

Der Traunsteiner Kläger gibt an, in Garching von dem Mann missbraucht worden zu sein, und sieht auch Vertreter des Bistums in der Verantwortung, denen er vorwirft, Fälle vertuscht und so weitere Taten erst ermöglicht zu haben.

Das Erzbistum München und Freising will sich in dem Verfahren nicht auf Verjährung berufen und hat schon angekündigt, ein Schmerzensgeld und gegebenenfalls auch Schadenersatz zahlen zu wollen. Bislang hatte die Kirche Missbrauchsbetroffenen in erster Linie betont freiwillige Anerkennungsleistungen gezahlt.

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht nun womöglich eine Klagewelle auf die Kirche zurollen: Jetzt würden "viele Opfer sexualisierter Gewalt den staatlichen Klageweg einschlagen", sagte er. Sollte es dazu kommen, sieht er vor allem ärmere Bistümer in finanzieller Bedrängnis.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.