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Diese Mindestlohnerhöhung ist ein Witz

Kommentar Von Christian Grimm
26.06.2023

Um mickrige Cent-Beträge soll der Mindestlohn im nächsten Jahr steigen. Damit drohen die Menschen in der untersten Lohngruppe wieder unter die Armutsgrenze zu rutschen.

41 Cent brutto pro Stunde. So viel (oder wenig) mehr sollen ab dem nächsten Jahr diejenigen bekommen, die die kleinsten Löhne haben. Was davon abzüglich von Steuern und Abgaben netto in den Portemonnaies landet, ist beinahe nichts. Wegen der Wucht der Inflation, die Menschen mit niedrigen Gehältern noch härter trifft als Mittel- und Gutverdiener, wird aus beinahe nichts gar nichts. Der Mehrheitsbeschluss der Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften ist ein Schlag ins Gesicht für fast 6 Millionen Beschäftigte in der unteren Gehaltsgruppe. 

Für sie hatte die SPD etwas getan und den Mindestlohn im Oktober auf 12 Euro angehoben. Es war ein Anstieg um 15 Prozent. Dieses satte Plus hat aber nicht für unverhofften Reichtum gesorgt, sondern überhaupt erst einmal dafür, dass die Leute mit wenig Einkommen von ihrer Hände Arbeit leben können. Die 12 Euro entsprechen 60 Prozent des mittleren Gehalts. Darunter beginnt die Armut trotz Arbeit. Für die Unternehmen war die Anhebung auf 12 Euro eine bittere Pille und deshalb taten ihre Vertreter in der Mindestlohnkommission alles, um weitere Lohnsprünge zu vermeiden. Es war eine Revanche. Lohnkämpfe sind Machtkämpfe. Dass die Gewerkschaften dem in der Kommission nicht zustimmen konnten, ist logisch. Denn um armutsfest zu bleiben, müsste der Mindestlohn ab nächstem Jahr auf 13 Euro klettern. 

Video: dpa

Was ist der Zweck eines Mindestlohns?

Nun wird es nicht einmal im übernächsten Jahr dazu kommen, wenn der Bundestag per Gesetz nicht noch einmal eingreift und die Lohnuntergrenze politisch festsetzt. Dann aber wäre die Mindestlohnkommission überflüssig und tot. Die Arbeitgeber stellen sich auf den Standpunkt, dass der Mindestlohn kein Instrument gegen Armut sein soll. Diesem Argument drängt sich die Frage regelrecht auf, für was er eigentlich sonst da ist? Nach dem AfD-Sieg im Thüringer Landkreis Sonneberg wird wieder viel über sozialen Zusammenhalt diskutiert. Dort erhalten übrigens über 40 Prozent der Beschäftigten nur den Minimallohn. Dass sie sich von einer Steigerung um 41 Cent – auf Deutsch gesagt – verarscht fühlen, darf niemanden überraschen. 

Deshalb ist es verwunderlich, dass die Arbeitgeber auch noch für sich reklamieren, ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht geworden zu sein. Wenn sie Pech haben, wird ihre defensive Haltung dazu führen, dass der Bundestag demnächst die Höhe des Mindestlohnes bestimmt. Genau das kann eigentlich nicht im Interesse der Unternehmen sein.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.06.2023

@Harald V.: „Oder ist Ihnen eine Gesellschaft mit einem Frauenbild … wie in Afghanistan lieber?“

Was veranlasst Sie, mir diese unverschämte Frage zu stellen?
(Für mich ist die Diskussion mit Ihnen hiermit beendet!)

28.06.2023

Das ist wirklich eine Schande!
Der Mindestlohn eines Arbeiters muss so hoch sein, dass eine Familie davon leben kann, ohne Sozialleistungen.
Wenn dann andererseits eine Familie mit 2 Kindern 1700€ Bürgergeld bekommt, plus Wohnung, plus Strom, plus Heizung, dann wird es für den Arbeiter schwierig!
Der Arbeiter, der morgens aufsteht und zur Arbeit geht, müsste dann ca. 2700€ netto verdienen, nur um den gleichen Standard zu haben.
Da kann er auch zuhause liegen bleiben........................................

28.06.2023

Muss Ihnen leider recht geben.
Leistung bringen, lohnt sich viel zu wenig. Besonders wenn man keinen hochdotierten Job hat.
Es werden von viel zuvielen Sozialleistungen bezogen. Obwohl sie es eigentlich nicht bräuchten sondern arbeiten könnten.
Sanktionen und vorallem die Durchführung wäre wichtig.
Egal mit welchem Pass. Bürgergeld ist oft lukrativer als arbeiten. 100 € dürfen übrigens dazuverdienen werden. Macht dann 2800 € netto ... plus Kosten für den Arbeitsweg. Bürgergeld und Schwarzarbeit sind lukrativer.

Übrigens. Mindestlohn haben wir noch gar nicht so lange .... da hat sich lange jemand dagegen gewehrt.

Mehr Sanktionen und Druck und Bürgergeldempfänger und gleichzeitig bessere Entlohnung der Arbeitenden. Besonders im Niedriglohnsektor. Mehr und härtere Bekämpfung und Bestrafung von Schwarzarbeit. Wieso keine Rückforderung und Sperre von Sozialleistungen bei nachgewiesen Schwarzarbeit? Z.B. für 12 oder 24 Monate?

28.06.2023

>>Wenn dann andererseits eine Familie mit 2 Kindern 1700€ Bürgergeld bekommt, plus Wohnung, plus Strom, plus Heizung, dann wird es für den Arbeiter schwierig!
Der Arbeiter, der morgens aufsteht und zur Arbeit geht, müsste dann ca. 2700€ netto verdienen, nur um den gleichen Standard zu haben.<<

Märchen werden auch nicht wahrer, wenn man sie ständig wiederholt. Einfach mal lesen: https://www.gegen-hartz.de/news/mythos-buergergeld-arbeiten-lohnt-sich-nicht-eine-familie-mit-2-kindern

27.06.2023

Die AfD gefällt sich zur Zeit in der Rolle des kleinen David, der es mit dem Goliath (etablierte Parteien) aufnimmt. Je geschlossener die Etablierten auftreten, um so mehr Menschen fallen auf die Volksverdummung der Neonazis rein.

Es fehlt in Deutschland eine respektable Linke, die in der Lage ist, die Rechtsxtremisten programmatisch zu stellen und offenzulegen, dass sie keinerlei Antworten auf die großen Probleme unserer Zeit haben. Ich hoffe Frau Wagenknecht macht ihr Vorhaben sehr schnell wahr.

27.06.2023

Einer nicht sehr häufigen Fälle, in denen ich mit den Gewerkschaften zu 100% übereinstimme.

27.06.2023

Das ist wirklich ein Witz .. und die Preise steigen wieder.. es ist egal ob es 25%, 15% der sonst % sind, es kommt beim Verbraucher nichts mehr an.. Das ist noch nichts unterschreiben, da werden vom Handel, Wirtschaft, Staat schon neue Erhöhungen ausgehandelt und beschlossen. Rentner, Beschäftigte fallen damit in eine höhere Steuerklasse und haben mehr Abzüge wie sie Erhöhungen bekommen..
Was sagt uns das.. dass der Staat bei jeder Preiserhöhung, Lohnerhöhung daran mit verdient.
Die Butterpreise sind schon wieder um 10- 20 Cent gestiegen.. täglich und ohne Scham und Gewissen wird in den Geldbeutel der Bürger/Innen gegriffen..

27.06.2023

Gerade nachgesehen: Die Meggle-Butter kostet bei Aldi am Ende der Woche 1,39 Euro, Kerry-Gold nächste Woche 1,59 Euro . wollen Sie die Butter geschenkt haben???

27.06.2023

@Frau B.: So zwischen 25% und 30% der Rentner zahlen Steuern - und das sind wohl die mit den "guten" Renten. Ganz nebenbei: durch eine Rentenerhöhung fällt man nicht in eine andere Steuerklasse. In Deutschland haben wir 6 Steuerklassen, wie ... lassen wirs. Das könnte zu hoch für Sie werden.

27.06.2023

Wolfgang L ...sie wissen schon dass die Lebensmittel Konzerne untereinander aushandeln wer was wann erhöhen darf und wer nicht.. Angebot und Nachfrage bestimmen die erhöhten Preise..

27.06.2023

Wer als Single ein Existenzminimum von 10.908 € im Jahr hat muss keine Steuern zahlen.. Übersteigt eine Rentenerhöhung den steuerpflichtigen Teil dann muss man Steuern bezahlen.. zwar noch wenig aber trotzdem ist man dazu verpflichtet.. was man dann auch im Brief des Finanzamtes lesen kann.. Renten sind an Löhne gekoppelt, steigen diese.. steigen auch die Renten.. oder auch schon mal ausgesetzt !!

27.06.2023

@Wolfgang B. / @ Marianne B.
Wir haben in Deutschland keine Steuerklassen!
Es gibt nur Grundtarif und Splittingtarif. Nicht mehr und nicht weniger.
Es gibt Lohnsteuerklassen. Die gelten bei Arbeitnehmern und Pensionären = Arbeitslohnempfängern. Nicht aber bei Rentnern.
Die Lohnsteuer ist übrigens keine eigene Steuer sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Wie die Kapitalertragssteuer nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist.
Die Lohnsteuerklassen sind wenn man dann die Einkommensteuererklärung macht absolut egal. Da gelten nur die beiden Tarife. Die Lohnsteuerklassen bestimmen nur wieviel "Einkommensteuervorauszahlung" (Lohnsteuer) man vorab leistet.
Wenn Rentner Steuer zahlen, heißt dass nicht unbedingt, dass es nur wegen seiner Rente ist. Wenn weitere Einkünfte vorliegen (wie Vermietung, Kapitalerträge, usw.) wird eben auch schnell der Grundfreibetrag überschritten. Dann fällt Steuer an.
Es werden alle Einnahmen zusammen gezählt und dann versteuert. Wieviel Einnahme aus welcher Einkunftsart kommt, spielt dabei keine Rolle.

@Marianne B. Was sie vermutlich mit in höhere Steuerklassen meinen ist vermutlich die kalte Progression.

27.06.2023

Wir haben Steuerklassen in Deutschland. Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

27.06.2023

@Wolfgang B.
Nein, gibt es nicht.
Den Paragraf gelesen?
In 36 b Einkommensteuergesetz, steht nur welche Lohnsteuerklassen für die Lohnsteuer bei Arbeitnehmer anzuwenden ist.
Die Lohnsteuer stellt nur eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer dar, die der Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmer im Auftrag des Finanzamts einbehalten und Abfahrt. Die Lohnsteuerklassen dienen nur für den Arbeitgeber, damit dieser weiss wieviel er einbehalten muss. Nicht mehr und nicht weniger. Es heisst ja auch Einkommensteuergesetz und nicht Lohnsteuergesetz.

27.06.2023

Ist aber hier Ihr Einsatz wirklich gerechtfertigt, wo doch Frau Marianne B. nur den Begriff „Steuerklasse“ anstelle von Progressionsstufen (ja ich weiß, in der Realität sind es auch keine Stufen – vgl. https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf) gebraucht hat?

„Es ist gerade die Rechthaberei, die dem Rechthaben im Weg steht“, schrieb das SZ-Magazin am 13. Dezember 2021 (https://sz-magazin.sueddeutsche.de/wissen/fehler-verzeihen-fehlbarkeit-philosophie-geert-keil-90964!amp).

28.06.2023

Ich beende das Thema, da ich im § 38b EStG mindestens 5x-6x den Begriff "Steuerklasse" lesen kann.

28.06.2023

@Wolfgang B.
Wir können gerne das Thema beenden.

Hier nur noch ein Link zu einem Fachportal
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/4761
und eine Zwischenüberschrift dazu!
"Höhe der Einkommensteuer wird nicht durch Lohnsteuerklassen beeinflusst"

Deshalb ist eine Aussage, dass man durch Einkommensteigerungen in eine andere "Steuerklasse" rutscht schlicht falsch!
Bei Rentner sowieso, da sie keine Arbeitnehmer mehr sind und daher auch keine Lohnsteuer einbehalten wird.

28.06.2023

"Deshalb ist eine Aussage, dass man durch Einkommensteigerungen in eine andere "Steuerklasse" rutscht schlicht falsch!"
Wollen Sie mir das in die Schuhe schieben? Zumindest er war mit mir zufrieden: https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Schneeloch

28.06.2023

@Harald V.: "Höhe der Einkommensteuer wird nicht durch Lohnsteuerklassen beeinflusst"
Herr V., tut mir leid, wenn hier jemand meint, er müsse unbedingt „nachtarocken“, dann fordert das meinen Widerspruch heraus.
In der Sache gilt auch hier wieder einmal die insbesondere in mündlichen Prüfungen häufig zu hörende Antwort: „Es kommt drauf an.“ So gibt es beispielsweise viele Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuererklärung abgeben und auch nach § 46 EStG dazu nicht verpflichtet sind. – vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/L/004_Lohnsteuer.html

28.06.2023

Nach 46 EStG sind die meisten AN verpflichtet.
Abgesehen davon. Die LSt-Klasse 1 ist nichts weiter ein Steuerabzug hochgerechnet auf das Jahr im Grundtarif. Bei Ehegatten müssen wenn sie 3 und 5 nehmen eine Steuererklärung machen. Ebenso wenn man eine 6er hat. Bei 4 und 4 hat man quasi den Grundtarif.
Keiner rutscht durch eine Lohnerhöhung in eine andere Steuerklasse.
Die steuerklassen 3 und 5 gehören längst abgeschafft. Bei der verpflichteten Steuererklärung wird der Splittingtarif angesetzt und im Steuerbescheid kommt der gleiche Steuerbetrag raus wie wenn Ehegatten 4 und 4 genommen haben. Letztere bekommen oft eine Erstattung. Bei 3 und 5 kommt es oft zu Nachzahlungen, insbesondere wenn die 5 nichts verdient hat und daher keine Steuervorauszahlungen geleistet hat. Das führt bei vielen zu Frust. Insbesondere wenn das Geld / Steuer was viel zu wenig im Gegensatz zur 4er bei der 3er einbehalten und bei der 5er eben nicht ausgeglichen wurde ausgegeben wurde.
Wenn jemand sich mit dem ganzen befasst und verstanden hat, legt er jeden Monat bei der Wahl 3 und 5 Geld für eine Nachzahlung zurück.

29.06.2023

@Harald V.: „Nach 46 EStG sind die meisten AN verpflichtet.“
Offensichtlich haben Sie meine Quelle nicht gelesen. Das Bundesfinanzministerium schreibt darin nämlich: „Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Mit dem Steuerabzug ist das Besteuerungsverfahren im Allgemeinen abgeschlossen, es sei denn, dass vom Arbeitgeber ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen ist oder dass für den Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres noch eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht kommt.“
Oder irrt Ihrer Meinung nach das Bundesfinanzministerium, wenn es ausführt, dass mit dem Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitslohn „das Besteuerungsverfahren im Allgemeinen abgeschlossen“ ist?

„Die Steuerklassen III und V gehören längst abgeschafft.“
Ich weiß schon, das steht so im Koalitionsvertrag, denn die Grünen wollen das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung ersetzen. – vgl. https://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/familiensplitting-1
(Für viele Menschen war aber das Ehegattensplitting die Basis ihrer Lebensentscheidung. Wer z. B. wie ich als Alleinverdiener 40 Jahre im Außendienst bundesweit tätig war, während die Frau bei drei Kindern mit der Familienarbeit ausgelastet war, der empfindet solch grundlegende Veränderungen im Nachhinein höchst ungerecht.)

29.06.2023

@Herr Eimiller
Wenn ein Ehepartner die 5er-LStKl hat, sind die Ehegatten zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt#01 und auch § 46 Abs. 2 Nr. 2 a EStG
Und da spielt es eben keinerlei Rolle, welche LSt-Klasse während des Jahres war. Die Ehegatten erhalten die entsprechenden Grundfreibeträge und den Splittingtarif. Genauso, wie Ehegatten die mit LSt.-Klasse 4 und 4 gegangen sind.
Durch den Splittingtarif werden eben keine Familien gefördert. Zu einer Familie gehören vorallem Kinder. Und die Ehe als Grundvoraussetzung für die Gründung einer Familie ist gesellschaftlich längst überholt und realitätsfern.
Und heiraten wegen dem Splittingtarif ....
Es sollten eher die Grundfreibeträge erhöht werden und auch bei allen für die Kinder sollten die Eltern einen Grundfreibetrag bekommen. Welche Kinder haben schließlich so hohe Einkommen, dass die Eltern sie nicht unterhalten müssen?
Dann würde sich auch Leitung der Eltern wieder lohnen. So ist es für viele eigentlich lukrativer Sozialleistungen zu beziehen als zu arbeiten und dann noch Steuern zu zahlen.
Wenn sie es als ungerecht empfinden ist das ihre persönliche Ansicht. Da gibt es auch andere Ansichten. Das ist das gute Recht von jedem.
Nur eine kleine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen. Ihre Frau hatte es im Gegensatz zu sehr vielen heutigen Frauen gut. Heutige Frauen müssen neben Kindererziehung und Haushalt zumindest Teilzeit in die Arbeit gehen, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Zudem haben diese oft nicht 40 Jahre Zeit für die Erziehung von 3 Kindern.

29.06.2023

@Harald V.: Sie schreiben viel, z. B. über Lohnsteuerklassen oder ob es meine Frau mit den drei Kindern und einer Wochenendehe gut hatte, ohne auf das Wesentliche, nämlich das uneindeutige Familienbild der Grünen, einzugehen.

„Wir wollen nicht einseitig bestimmte Familienbilder finanziell fördern. … Deswegen steht bei uns nach wie vor auf der Agenda, dass wir das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung ersetzen wollen“, sagte hierzu der Grünen Bundestagsabgeordnete Dr. Strengmann-Kuhn in seiner Rede im Dezember 2022.

29.06.2023

@Herr Eimiller
Das Familienbild hat sich in den letzten 60 / 50 Jahren bzw. seit Gründung der BRD geändert. Ebenso wie die Rolle der Frau. Das muss auch steuerlich berücksichtigt werden. Im Art. 6 GG steht auch drin, dass die Ehe und die Familie unter besonderen Schutz steht. Wobei 1949 die Ehe als Grundvoraussetzung einer Familiengründung angesehen wurde. Das hat sich grundlegend geändert.
Das muss auch der Gesetzgeber berücksichtigen. Familien ohne Trauschein werden aktuell steuerlich benachteiligt. Und damit auch die (unehelichen) Kinder. Bei Alleinerziehenden gleicht der HFB zumindest etwas aus. Es soll doch in erster Linie um die Kinder gehen und nicht um einen Trauschein.
Gesellschaften entwickeln sich.
Abgesehen davon, können wir auf das Potential der Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht verzichten. Diese sind zwischenzeitlich oft besser qualifiziert als Männer. Eine Frau, die ein gute Ausbildung / Studium hat sollte nicht nur am Herd stehen und Kinder betreuen. Dazu hat der Staat viel zu viel investiert. Übrigens kann ein Mann sich ebenfalls um Kinder kümmern. Es spricht nichts dagegen. Außer ein veraltestes Rollenbild.
Oder ist Ihnen eine Gesellschaft mit einem Frauenbild aus einem Mix von kostenloser Hausbediensteten und Gebärmaschine wie in Afghanistan lieber?

26.06.2023

Tja Herr Grimm, und jetzt rätseln Sie mal weiter über den Höhenflug der AFD.

26.06.2023

Mindestlohn war doch 9,60 € bevor er auf 12 € angehoben wurde? Meiner Meinung nach eher 25 % als 15 % ? Oder kann ich jetzt nicht mehr rechnen?

26.06.2023

Gingen Sie von der richtigen Basis aus - stimmen auch die 15%.