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Kriminalität
31.08.2023

Geplanter Mord an Regierungskritiker - Zehn Jahre Haft

Der Angeklagte wird von der Polizei in den Gerichtssaal geführt.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Kritiker des tschetschenischen Machthabers Ramsan Kadyrow sollten sich auch im Exil nicht sicher fühlen: Weil er den Mord an einem Oppositionellen nahe Augsburg vorbereitet hatte, muss ein Russe in Haft.

Als das Urteil gesprochen ist, gibt sich Mokhmad Abdurakhmanov entschlossen: "Ich werde meine politische Aktivität fortsetzen", sagt er - die Aktivität, die den in Deutschland lebenden Kritiker der tschetschenischen Regierung beinahe das Leben gekostet hätte. Wegen eines geplanten Mordanschlags auf Abdurakhmanov hat das Oberlandesgericht München einen Drahtzieher zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sprach den Angeklagten Valid D. unter anderem wegen Sichbereiterklärens zur Begehung eines Mordes und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. D. hatte im Auftrag eines Cousins des Putin-treuen tschetschenischen Machthabers Ramsan Kadyrow die Tat vorbereitet. Dafür beschaffte er auch eine Gaspistole, die zu einer scharfen Waffe umgebaut worden war, samt Munition.

Nach Erkenntnis der Richter erhielt der Verurteilte zwischen März und Juni 2020 den Befehl für den Mord an dem in Schwabmünchen im Landkreis Augsburg lebenden Oppositionellen Abdurakhmanov. Schließlich beauftragte er seinerseits einen weiteren Mann, die Tat auszuführen. Gemeinsam kundschafteten die beiden Komplizen im Dezember 2020 das Umfeld von Abdurakhmanov in Schwabmünchen aus.

Ein Tipp brachte die Polizei auf die Spur

Nach einem Tipp an die Polizei kam es im Januar 2021 zur Festnahme. Die Tat, wie D. sie sich vorgenommen hatte, erfülle die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe, urteilte das Gericht. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Juni elf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte weitgehend auf Freispruch - der Angeklagte habe sich lediglich wegen eines Waffendelikts schuldig gemacht.

Der Mord sei "mit Wissen, Billigung und Interesse" von Machthaber Kadyrow vorbereitet worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner. Dadurch habe nicht nur das Opfer selbst zum Schweigen gebracht werden sollen, sondern auch dessen im schwedischen Exil lebender Bruder, ebenfalls ein bekannter Regimekritiker. Geplant war eine "Blutrache", sagte Richter Wiesner.

Ramsan Kadyrow ist seit 2007 Präsident der russischen Teilrepublik Tschetschenien und wird mit den Morden an mehreren Gegnern in Verbindung gebracht. Die Tat habe gezeigt, "wie das Regime mit seinen Kritikern im In- und Ausland umgeht", sagte der Richter. Kritische Stimmen würden notfalls mit Gewalt ausgeschaltet. Das "Klima der Angst", das in Tschetschenien herrsche, sei im Verfahren "mit Händen greifbar" geworden.

Opposition nur im Ausland möglich

Im europäischen Ausland lebende Kritiker der Kadyrow-Regierung gerieten vor allem deshalb ins Visier des Regimes, weil sie ganz andere Möglichkeiten hätten als ihre Verbündeten in der Heimat, sagt die Tschetschenien-Expertin Miriam Katharina Heß von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik: "Öffentlichkeitswirksame Oppositionsarbeit ist im Fall tschetschenischer Oppositioneller eigentlich nur außerhalb von Tschetschenien möglich - von Europa aus zum Beispiel."

Die Regierung von Kadyrow spiele indes eine wichtige Rolle für die Macht von Wladimir Putin in der Region Tschetschenien. Für diesen sei Kadyrow, der sich treu zu dem russischen Präsidenten bekennt, "eine wertvolle Ressource".

Der Fall erinnert an den "Tiergarten-Mord" in Berlin. Wegen der Erschießung eines Georgiers im August 2019 war ein russischer Staatsbürger im Dezember 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach damals von russischem "Staatsterrorismus". Russland wies solche Vorwürfe zurück. Das Urteil führte zu diplomatischen Verwerfungen zwischen Deutschland und Russland.

Auch im Fall der geplanten Tat von Schwabmünchen habe es sich "um einen staatlichen Tötungsauftrag des tschetschenischen Regimes" gehandelt, sagte Richter Wiesner. Anlass sei ausdrücklich die oppositionelle Tätigkeit des Opfers gewesen. Dem Opfer, das als Nebenkläger am Prozess teilnahm, wünschte er, "dass Sie hier in Frieden und unbehelligt leben können".

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