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  3. Namensrecht: Frau und Herr Meier-Müller? Die Ampel will das Namensrecht reformieren

Namensrecht
27.01.2022

Frau und Herr Meier-Müller? Die Ampel will das Namensrecht reformieren

Frau Mustermann-Müllermayer: Für einen Doppelnamen entscheiden sich immer mehr Paare.
Foto: Sagem Orga , dpa

Die Ampel will das komplexe deutsche Namensrecht ändern und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Familien schaffen. Was künftig möglich sein soll - und was nicht.

Das deutsche Namensrecht hat seine Tücken: Wenn Frau Müller heute Herrn Maier heiratet, können entweder beide ihre bisherigen Namen behalten, oder sich als Paar für einen der beiden Namen als "Ehenamen" entscheiden. Wählt das Beispielpaar also den der Frau, heißt sie künftig Müller, er darf seinen bisherigen Namen mit einem Bindestrich voran- oder nachstellen, heißt dann künftig also entweder Müller-Maier oder Maier-Müller. Beide können aber bislang nicht den Doppelnamen führen. Und auch die gemeinsamen Kinder dürfen nur einen der beiden Namen tragen - den Ehenamen, falls es ihn gibt, ansonsten müssen sich die Eltern für einen entscheiden. Den Doppelnamen zu führen, ist den Kindern nicht gestattet.

Die Ampel-Regierung will das deutsche Namensrecht entschlacken

"Eine absurde und unnötige Einengung", findet der FDP-Politiker Stephan Thomae diese Regelung im deutschen Namensrecht, nach der sich die Mitglieder einer Familie nicht für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden können. Und es ist nicht die einzige, die aus seiner Sicht nicht mehr in die heutige Zeit passt. Dass etwa Kinder im Falle einer Scheidung der Eltern gezwungen sein können, weiter den Namen eines Elternteils zu tragen, mit dem sie nicht mehr unter einem Dach leben oder gar keinen Kontakt mehr haben.

Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion.
Foto: Pressefoto Thomae

Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP will das deutsche Namensrecht nun gründlich entschlacken. Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema und hat den Punkt in den Koalitionsgesprächen mit den Vertretern von SPD und Grünen verhandelt.

Nachdem sein Parteifreund, Bundesjustizminister Marco Buschmann, eine umfassende Reform des Namensrechts angekündigt hat, verrät Thomae im Gespräch mit unserer Redaktion weitere Details. "Viele glauben ja, dass für ein Paar bei der Namensgebung praktisch alles möglich ist, außer die Namen zu tauschen. Aber das stimmt eben nicht", sagt er. Es sei deshalb an der Zeit, den "echten Doppelnamen" einzuführen, den dann alle in der Familie tragen könnten, beide Eltern ebenso wie die Kinder.

Ziel der Reform: Mehr Wahlfreiheit für die Betroffenen

Bei der im Koalitionsvertrag in knappen Worten vereinbarten Reform, die nun vom Bundesjustizministerium umgesetzt werde, gehe es vor allem darum, für alle Beteiligten mehr Wahlfreiheit zu schaffen. Der Name sei eine sehr persönliche Angelegenheit und er traue den Menschen zu, eine für sie passende Lösung selbst zu finden, hatte Minister Buschmann betont. Das Namensrecht müsse den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden, in der es eben zunehmend vielfältige Familienkonstellationen gebe.

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Im Auftrag von Justiz- und Innenministerium hatte ein siebenköpfiges Expertengremium bereits seit 2018 Vorschläge für ein geändertes Namensrecht erarbeitet. Diese bilden nun die Grundlage der geplanten Namensrechtsreform. Einige Empfehlungen der Kommission gehen sehr weit. So ist vorgesehen, dass Menschen ihren Vor- und Nachnamen - unter bestimmten Voraussetzungen und mit gewissen Einschränkungen - auch ohne Anlass ändern können, einfach weil ihnen der alte nicht mehr gefällt.

Kann sich künftig jeder einen neuen Nachnamen ausdenken?

Ob dieser Vorschlag, der von der Union kritisiert worden war, nun auch umgesetzt wird, ist unklar. Stephan Thomae glaubt: "Die Reform wird wohl nicht so weit gehen, dass sich jeder irgendeinen Namen frei aussuchen kann, wie dies etwa bisher bei Ordens- oder Künstlernamen möglich ist. Im Kern blieben die Grundsätze des Namensrechts erhalten. Das Bundesjustizministerium werde zeitnah einen Entwurf für ein gründlich entstaubtes Gesetz vorlegen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Noch seien nicht alle Fragen und Details geklärt. Offen sei etwa, inwieweit auch im Namensrecht der Tatsache Rechnung getragen werden müsse, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger migrantische Wurzeln haben. Bereits heute ist es etwa möglich, dass sich Paare, in denen einer oder beide aus einem anderen Land als Deutschland stammen, sich im Namensrecht an den Gepflogenheiten dieses Landes orientieren. Namen mit unterschiedlichen Endungen für Mann und Frau, wie im slawischen Sprachraum üblich (etwa "Herr Sacharow und Frau Sacharowa"), aber sind im deutschen Recht nicht vorgesehen.

Gibt es in Zukunft Familie Müller-Maier-Schneider-Krämer?

Im Blick behalten werden müsse auch, was passiere, wenn in Zukunft eine Frau Müller-Maier einen Herrn Schneider-Krämer heiratet. Die Kommission empfahl, Namen generell auf zwei Bestandteile zu begrenzen, doch für Stephan Thomae steht auch das noch nicht fest: "Genau darüber wird jetzt zu reden sein. in vielen Ländern sind ja deutlich längere Namen gängig als bei uns. Unendlich lange Namensketten wird es aber sicher nicht geben."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.01.2022

Frisch aus der Kategorie :

Was die Welt nicht braucht , aber die verrückten Deutschen dennoch machen !

Während die Rote Armee in die Ukraine einmarschiert , maschieren die Deutschen auf's Standesamt , um sich Fantasie-Namen abzuholen .

27.01.2022

Bei dem Vorhaben zur Änderung des Namensrechts von einer "gründlichen Entschlackung" des ohnehin viel zu komplizierten geltenden Rechts zu reden, erscheint doch etwas gewagt...

27.01.2022

Herr Buschmann sollte sich besser mal um die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Sterbehilfe kümmen, statt sich eines relativ unwichtigen Themas anzunehmen, das auch wieder nur zu neuen Kuriositäten oder Nörgeleien führen wird.

Wenn schon Änderungen, dann gerne im Sinne des spanischen Namensrechts. Jeder hat zwei Namen, den der Mutter und den des Vaters. Bei der Eheschließung behält jeder seinen Namen, es gibt keinen gemeinsamen Ehenamen. Kinder erhelten einen Nachnamen des Vaters und einen der Mutter

https://de.wikipedia.org/wiki/Spanischer_Name

27.01.2022

Ich finde das spanische Namensrecht verwirrend und unübersichtlich.
Nennt mich altmodisch, aber der Gedanke eines Familiennamens, welcher die Zusammengehörigkeit der Familie untermauert, ist meiner Meinung nach etwas sehr schönes. Und er hilft auch Familienstrukturen zu erkennen. Ich würde es befremdlich finden, wenn meine Frau, mein Sohn und ich jeweils einen anderen Nachnamen tragen würden.

27.01.2022

Mal wieder ein Thema der Kategorie: "Haben wir nichts wichtigeres zu tun?".
Für wie viele Paare ist das Doppelnamenthema denn wirklich so belastend, dass die aktuelle Regelung geändert werden muss?
Richtig unnötig wird es, wenn man darüber reden muss, ob nicht sogar mehr als zwei Bestandteile des Namens zugelassen werden sollen. Was soll das bitte? Schon drei Nachnamen wären unnötig lang und nervig. Das ist doch nur wieder eine Spielwiese für Menschen mit übertriebenem Geltungsdrang.