Schüsse und Molotow-Cocktails
Augsburg/Untermeitingen (liwe). Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat jetzt Anklage gegen einen Mann erhoben, der nach Angaben der Justizbehörden einen Bekannten aus Untermeitingen (Kreis Augsburg) im Juni mit einer illegal eingeführten Pistole bedroht hat. Außerdem setzte er dessen Carport und Hauseingang mit zwei Molotow-Cocktails in Brand. Dabei entstand ein Schaden von etwa 22.000 Euro. Neben einer Freiheitsstrafe droht dem 33-Jährigen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
"Sachbeschädigung, schwere Brandstiftung, unerlauter Besitz und vorsätzliches Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe", lauten nur einige der Anklagepunkte gegen den 33-Jährigen Augsburger, der derzeit in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht ist. 
Als er am Abend des 26. Juni bewaffnet mit einer illegal aus der Türkei eingeführten, geladenen Pistole, einem gefüllten Benzinkanister, Schlagstock und zwei selbstgebastelten Molotow-Cocktais vor dem Haus des 43-jährigen Untermeitingers auftaucht, ist dies das Ende eines jahrelangen Rachefeldzuges. Er habe sich von dem Untermeitinger, den er in einem Englischkurs kennen gelernt hatte, gehänselt und in seiner Ehre verletzt gefühlt, gibt er nach seiner Festnahme an. Deshalb hatte er den Bekannten über mehrere Jahre bedroht und belästigt.
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten spricht von einem "wahnhaften Vorstellungsgebäude", das den Augsburger zu seinen Taten trieb. An diesem Abend bedrohte er den Untermeitinger, feuerte zwei Schüsse auf dessen Hund ab, die das Tier aber verfehlten, schleuderte einen Molotow-Cocktail gegen das Auto, einen anderen gegen einen Holzstapel nahe des Carports. Außerdem verschüttete er im ganzen Eingangsbereich des Hauses Benzin. Schnell breitete sich ein Brand aus, der einen Schaden von 20.000 Euro am Gebäude hinterließ, 2.000 Euro Schaden entstanden am Auto, auf das der Täter mit einer Eisenstange einschlug.
Der Beschuldigte hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Taten zugegeben. Das Gesetz sieht bei schwerer Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von einem bis 15 Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.
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