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Gericht
25.02.2012

Mann rastet auf der Dienststelle der Polizei aus

Ein 64-Jähriger wird wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 1650 Euro verurteilt

Schwabmünchen/Bobingen Gleich mehrmals war der Mann eindringlich aufgefordert worden, die Dienststelle der Polizei in Bobingen unverzüglich zu verlassen. Aber er weigerte sich, der Anordnung nachzukommen. Ein solches Verhalten war selbst dem Dienstgruppenleiter noch nie untergekommen. „Das war für mich der erste Fall von Hausfriedensbruch auf unserer Polizeiinspektion.“ Deshalb musste sich ein 64-Jährige nun vor dem Amtsgericht Schwabmünchen verantworten.

Er habe lautstark sein „Recht als Staatsbürger“ eingefordert, sagte dieser vor Gericht. Dabei sei es ihm gar nicht um seine Person gegangen, sondern um seinen in Augsburg gemeldeten Untermieter, der wegen seines Autos mit polnischem Kennzeichen einen Steuernachweis vorzeigen sollte. Der 64-Jährige fühlte sich als dessen „Sprachrohr“ berufen. Außerdem sei es ihm ein Anliegen, wie er später im Rahmen seiner Entschuldigung zum Ausdruck brachte, dass „der Bürger auch bei der Staatsgewalt Zivilcourage zeigen muss“.

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