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  3. Graben: Behörden sind gegen Parksünder in Graben machtlos

Graben
25.01.2021

Behörden sind gegen Parksünder in Graben machtlos

Ungeachtet der Halteverbotsregelung nutzen insbesondere ausländische LKW-Fahrer das Gräbinger Gewerbegebiet für ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten.
Foto: Uwe Bolten

Plus Die Gemeinde Graben beschwert sich über Benehmen von Fernfahrern im Gewerbegebiet. Doch die Auskunft der Polizei ist ernüchternd.

Abfall, Fäkalien und acht umgefahrene Verkehrsschilder: Das ist laut Bürgermeister Andreas Scharf die Bilanz nach den Weihnachtsferien im Gewerbegebiet an der A30. Die Parksituation durch Lastwagen, die das Gebiet zur Ruhezeit nutzten, habe kritische Ausmaße angenommen, so Scharf. Dabei handle es sich nicht um Frachtverkehr für ansässige Unternehmen, sondern um durchreisende Fernfahrer von der nahe gelegenen B17. „Irgendwie hat es sich wohl unter den Fahrern herumgesprochen, dass man bei uns gut übernachten kann“, spekulierte er.

Die Rücksprache mit der Polizeiinspektion Schwabmünchen war ernüchternd. „Die Möglichkeiten der Sanktionierung von ausländischen Fahrern ist bei minderen Verstößen wie Parkdelikten nicht möglich. Anders sieht es bei Sachverhalten in den Bereichen Geschwindigkeit, Sicherheitsgurt, Rotlicht oder Alkohol aus“, zitierte der Bürgermeister aus der Information der Polizei. Weiterhin wäre es nicht verhältnismäßig, die Fahrer wegen einer geringen Ordnungswidrigkeit in der Nacht zu wecken und damit die gesetzliche angeordnete Ruhezeit zu unterbrechen. Die Polizeiinspektion habe eine weitere Prüfung zugesagt und werde mit neuen Lösungsvorschlägen auf die Kommune zukommen, schloss Scharf den Bericht zur Faktenlage.

„Den zuständigen Stellen ist die prekäre Situation um die fehlenden Park- und Rastplätze entlang der B17 bekannt, doch es gibt wohl keine Möglichkeit, Grundstücke für eine entsprechende Anlage entlang der Bundesstraße zu erwerben. Für diese Situation können wir als Kommune jedoch nichts und dürfen nicht die Leidtragenden der Gegebenheiten sein“, konstatierte der Bürgermeister. Diese Sachlage sei für ihn frustrierend, da es wohl keinen gebe, der etwas machen könne.

Die Gemeinde Graben lässt nun zur Probe blitzen

Eine weitere Möglichkeit bestünde laut Scharf im Beitritt zum „Gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“ (GKU), das die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs anbiete. Jedoch seien die Optionen nicht größer als die der Polizei. Der Beitritt der Kommune zum GKU scheiterte 2007 am Leistungsvermögen der Messtechnik, insbesondere im Bereich der verwinkelten Straßenführungen, beispielsweise an der nördlichen Ortseinfahrt. Der ruhende Verkehr spielte damals eine untergeordnete Rolle. „Die Technik hat sich mittlerweile geändert, somit wäre es nun eine Überlegung wert“, sagte der Bürgermeister. Das Gremium stimmte zu, eine Probemessung mit der GKU durchzuführen, die keine Sanktionen für Verkehrssünder zur Folge habe. „Wir haben vonseiten der Kommune zu statistischen Zwecken in der Vergangenheit verdeckte Messungen durchgeführt, nach denen sich 95 Prozent der Kraftfahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten“, ergänzte Scharf abschließend zum Thema.

Neue Tempo-20-Zone in Lagerlechfeld

Mit dem Beschluss zur Einrichtung einer Zone 20 in der Lagerlechfelder Blumenstraße setzte das Gremium einstimmig die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit von Straßen ohne oder mit nur einseitigem Gehweg fort.

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.01.2021

Zuerst pflastern die Herren Bürgermeister das ganze Lechfeld mit Logistikern zu und wundern (beschweren) sich dann über den ganzen Pkw und Lkw Verkehr. Ausbaden müssen den zunehmenden Verkehr doch die umliegenden Gemeinden, da die Lkw nicht immer die B17 benutzen. Und jetzt noch auf den Lkw-Fahrern rumhacken. Irgendwo müssen die doch ihrer Pause oder Ruhezeit einlegen. Niemand will übermüdete Lkw-Fahrer auf unseren Straßen. Wo war da die Weitsicht der Entscheidungsträger? Parkplätze für die Lkw, Dusch/Waschmöglichkeiten und Toilettenanlagen für die Fahrer? Diese werden doch eh schon ausgebeutet genug.