Scheinehe oder nicht? Das Gericht sagt Nein
Scheinehe oder nicht? Das Schwabmünchner Amtsgericht musste sich jetzt mit einem Pakistani befassen, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, dass ihm seine Ehe nur dazu gedient habe, sich einen "Aufenthaltstitel" zu erschleichen.
Der 28-Jährige wurde schließlich auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Er hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. "Eine Scheinehe - das ist doch lächerlich", so der Rechtsanwalt. Der Angeklagte habe im Zuge seiner Anmeldung bei der Stadt Königsbrunn keine falschen Angaben gemacht. Er sei verheiratet und habe keine Scheidungsabsichten.
Im März 2005 heiratete der Pakistani in Spanien die Frau, von der er laut Anklage im April 2006 wieder geschieden worden sei. Nur etwa drei Monate nach der Hochzeit legte "Bella", wie sie vom Gericht genannt wurde, ihrem Mann eine in Spanisch abgefasste Scheidungsvereinbarung vor, die in mehreren Punkten die "Zeit danach" regeln sollte. Das dem Gericht jetzt übersetzt vorliegende Dokument war allerdings nicht notariell beglaubigt.
"Der Mann wusste im Endeffekt gar nicht, was er da im Vertrauen unterschrieb", so nun der Anwalt des Angeklagten vor Gericht. Da stehe aber auch darin, dass sie nicht mehr zusammenleben wollen. Wenn diese Vereinbarung bekannt gewesen wäre, hätte der Angeklagte keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, hielt Richterin Susanne Hillebrand entgegen.
Wie der 28-jährige Angeklagte erklärte, liebe er seine Frau und sei immer noch mit ihr zusammen, auch wenn sie damals nicht mit nach Königsbrunn umziehen wollte. "Sie ist wieder nach Spanien zurück." Wohin, wisse er aber nicht. Jedenfalls hätten sie zuvor eine Weile in München zusammengelebt und gearbeitet, und zwei oder drei Tage sei sie auch in Königsbrunn gewesen.
"Beide waren in Deutschland gemeldet und hatten sich eine Aufenthaltsgenehmigung besorgt. Ihr Zusammenleben bestand halt darin, dass sie sich immer wieder verkrachten. Deshalb hat der Angeklagte ja auch aus freien Stücken bei der Meldebehörde erklärt: Ich lebe hier alleine. Meine Frau ist nicht mit umgezogen", sagte der Verteidiger jetzt vor dem Amtsgericht.
Der bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geratene Angeklagte bestritt jedenfalls vor Gericht etwaige Scheidungsabsichten. "Die ist mal da und dann wieder weg", meinte er über seine Frau, die auch bei der Gerichtsverhandlung nicht dabei war. Die Polizei habe damals bei der Wohnungsdurchsuchung auch deshalb keine Sachen von ihr vorgefunden, "weil wir nur mit zwei Taschen aus München kamen".
"Die haben nicht zusammengelebt. Er wusste, dass von seiner Frau eine Scheidung beabsichtigt ist", so Staatsanwalt Wolfgang Ullrich. Er beantragte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro. "Die Anklage steht auf tönernen Füßen: Die Scheidungsvereinbarung ist nur ein Protokoll. Die Frau hat später selbst angegeben, dass sie sich nicht scheiden lassen will. Außerdem genießt sie als EU-Bürgerin Freizügigkeit und die genießt auch ein Angehöriger. Man muss sich aber eine Aufenthaltskarte holen. Es ist nicht die Spur unrechten Verhaltens vorhanden", sagte der Münchner Verteidiger. "Die Heiratsurkunde liegt vor. Der Mann hat in Königsbrunn keine falschen Angaben gemacht. Die Frau scheint halt schwankend in ihren Entscheidungen", so Richterin Hillebrand in der Urteilsbegründung.
Die Diskussion ist geschlossen.