Corona: Welche Regeln auf dem Michaelimarkt gelten
Plus 3G, kein G, Registrierung ja oder nein? Was Besucher an den kommenden beiden Wochenenden beim Michaelimarkt in Schwabmünchen beachten müssen.
Nun steht auch fest, welche Corona-Regeln auf dem abgespeckten Michaelimarkt in Schwabmünchen gelten. Auffallend: Auf ein und demselben Festplatz im Freien gelten an den beiden Veranstaltungswochenenden unterschiedliche Regeln. Mal mit 3G, mal ohne, mal mit Registrierung, mal ohne. Hintergrund ist allerdings nicht pure Willkür, sondern die offiziell genehmigte Form der Veranstaltung an sich. Der Händlermarkt mit Warenverkauf ist offiziell laut der 14. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - also dem aktuell geltenden Gesetz - erlaubt.
Der Vergnügungspark ist dagegen eine "volksfestähnliche Veranstaltung" und damit eigentlich verboten. Nur eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes macht es möglich, dass der Vergnügungspark auf dem Festplatz überhaupt heuer stattfinden kann - mit entsprechend strengen Regeln. Seitens der Stadt ist man erleichtert, den Bürgern ein größeres Angebot als im vergangenen Jahr machen zu können. "Es war uns wichtig, dass der traditionsreiche Markt nicht unterbrochen wird, und wir sind froh, dass wir das hinbekommen haben", so Bürgermeister Lorenz Müller in der Stadtratssitzung am Dienstagabend.
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