Wer kann einen Bauplatz in Bobingen erwerben?
Plus Das geplante neue Baugebiet Point IV in Bobingen steht in den Startlöchern. Das bisherige Vergabeverfahren wird geändert. Wer kann einen Bauplatz erwerben?
Ursprünglich wollte man dieselben Vergaberichtlinien anwenden, die sich beim Neubaugebiet in der Siedlung bewährt hatten. Sie wurden jedenfalls von der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH (GWB) der Stadt als durchaus praktikabel bezeichnet. Doch nachdem es aus den Reihen der Bobinger vermehrt Wünsche nach Veränderungen gegeben hatte, empfahl der Aufsichtsrat der GWB, dieses Thema noch einmal in einer Stadtratssitzung zu diskutieren. Sowohl Grüne als auch die SPD stellten Anträge, die Vergaberichtlinie zu verändern.
Der Hauptkritikpunkt: Wer als Bobinger bereits Grundbesitz hat, hatte in der Siedlung nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, bei der Vergabe der Grundstücke zum Zuge zu kommen. Dies würde vor allem auch die Besitzer kleiner Eigentumswohnungen und junge Familien treffen. Auch diesen möglichen Bauwerbern soll nun ein besserer Zugang zu den Vergabetöpfen ermöglicht werden.
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